die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung
eines
Dynasten, welcher keinem
Größern zu
Diensten verpflichtet war, jetzt
Titel der Adligen, welche den nächsten
Rang nach
den
Grafen haben, dem
Baron (s. d.) entsprechend.
Die Gemahlin eines Freiherrn wird
Freifrau, die Tochter Freiin genannt.
im Mittelalter auch Edelherr, die ursprüngliche Bezeichnung eines wahrhaft «FreienMannes»,
der in seinem Gebiete nach keiner Richtung hin einem andern unterthan oder von solchem abhängig war. (S. Freie Herren.) Der von
derartigen Dynasten schon im 14. Jahrh. gebrauchte TitelFreiherr wich bei diesen allmählich dem Grafen- und Fürstentitel, während
er zur Bezeichnung einer eigenen hinter dem Grafenstande rangierenden Klasse des niedern Adels wurde. In
neuester Zeit verlor der Freiherrentitel dadurch, daß er in einzelnen Ländern nicht mehr als höhere, den Besitz des Adels
voraussetzende Adelsstufe, sondern unmittelbar mit der Adelsverleihung vergeben wird, immer weiter an Bedeutung. Dem Freiherr entspricht
der in der Anrede gebräuchliche TitelBaron (s. d.).