Freiübungen
,
diejenigen Turnübungen, die auf ebenem
Boden ohne
Gebrauch eines Geräts ausgeführt werden, sich also
auf die Ausnutzung der Bewegungsfähigkeit der
Glieder
[* 3]
an sich beschränken. Je nach dem bewegten
Glied
[* 4] unterscheidet man
Kopf-,
Rumpf-,
Arm- und Beinübungen oder aus gleichzeitiger
Bewegung verschiedener
Glieder zusammengesetzte
Freiübungen.
Die Übungen können ausgehen von den Körperzuständen des Stehens, Sitzens,
Liegens u. a. oder von dem
Körper in der
Bewegung des
Gehens, Hüpfens,
Laufens und
Springens.
Die letztern Übungen, in
Gemeinschaft ausgeführt, führen zu dem verwandten Gebiet der
Ordnungsübungen
(s. d.). Eine einfache Erschwerung der Freiübungen
bietet die Hinzunahme
von hölzernen oder eisernen
Stäben oder die Belastung mit
Hanteln (s. d.). Die Freiübungen
bilden den wesentlichen Teil der
Heil- und
Zimmergymnastik und sind überhaupt die Grundlage geregelter
Leibesübungen. Das Gebiet derselben systematisch erweitert
und ausgebildet und besonders für den Schulunterricht beider
Geschlechter fruchtbar gemacht zu haben,
ist das
Verdienst von
Adolf
Spieß (s. d.).
Vgl. dessen »Lehre [* 5] der Turnkunst« (Basel [* 6] 1840, Bd. 1) und »Turnbuch für Schulen« (das. 1847-51),
an welche sich als Beispielsammlung L. Puritz' »Handbüchlein für den Betrieb der Ordnungs-, Frei-, Hantel- und Stabübungen« (Hof [* 7] 1884) genau anschließt.
Von neuern
Darstellungen ist
die beste und verbreitetste I. K.
Lions »Leitfaden für den Betrieb der
Ordnungs- und Freiübungen«
(6. Aufl.,
Brem. 1879).
S. Turnkunst. -
Auch für die militärische
Ausbildung bilden die Freiübungen
die Grundlage als Vorübungen sowohl für die
Marsch- und Bewegungsformen
des
Exerzierens als für den
Gebrauch der
Waffe beim
Schießen
[* 8] und Bajonettfechten. Die mit Belastung durch
Gewehre ausgeführten Freiübungen
werden Gewehrübungen genannt.