Frais
(Fraisch
, v. althochd. freisa,
»Gefahr,
Schrecken«),
daher Wurmfrais
, Zahnfrais, die
Fraisen:
Kinderkrankheiten mit Krampferscheinungen.
Auch bezeichnet Frais
die
Gerichtsbarkeit über
Leben und
Tod.
Daher hieß derjenige,
welchem die letztere zustand, Fraisherr
, das
Gericht aber, durch welches er sie ausüben ließ, Frais
gericht.
Die Bezeichnungen: frais
liche Obrigkeit, Fraisbuch
, Fraispfand etc. finden in dem Gesagten ihre
Erklärung.