Fragment
(lat.), im allgemeinen »Bruchstück«,
übriggebliebener Teil eines Ganzen; in der Litteratur Überrest eines verlornen Werkes. Dergleichen Fragmente
bestehen entweder
in unvollständigen
Handschriften oder in
Citaten aus verlornen
Schriften, die sich bei andern Schriftstellern vorfinden. Sie
sind besonders für die Kenntnis des klassischen
Altertums von der größten Wichtigkeit, und manche griechischen
und römischen
Autoren kennt man nur aus den Fragmenten
, die
man in neuerer Zeit sorgfältig gesammelt hat.
Die bedeutendsten Sammlungen dieser Art sind: Meineke, Fragmenta
comicorum graecorum (Berl. 1839-57, 5 Bde.;
kleinere
Ausgabe 1847, 2 Bde.);
Wagner, Poetarum tragicorum graecorum fragmenta
(Bresl. 1844-52, 2 Bde.);
Müller, Fragmenta
historicorum graecorum (Par. 1841-70, 5 Bde.);
Mullach, Fragmenta
philosophorum graecorum (das. 1860-81, 3 Bde.);
Ribbeck, Scenicae Romanorum poesis fragmenta
(2. Aufl., Leipz.
1871-73, 2 Bde.).
Auch ist Fragment
öfters der
Titel litterarischer
Produkte, welche einen Gegenstand nicht erschöpfend und vollständig,
sondern nur nach gewissen Seiten hin behandeln, z. B. die von
Lessing herausgegebenen
»Wolfenbütteler Fragmente«,
Fallmerayers »Fragmente
aus dem
Orient« u. a. Fragment
arisch, bruchstückweise; Fragmentist
, Verfasser oder
Herausgeber von
Fragmenten.