Fränkisches
Recht, das
Recht des german. Volksstammes der
Franken, dessen hauptsächlichste
Denkmale die Lex Salica (s.
Salisches Gesetz), die Lex Ribuariorum und Lex Francorum Chamavorum (s.
Ribuarisches Gesetz) und die
Kapitularien
und Gesetze der Könige sind. Das Fränkisches Recht
ist für die deutsche Rechtsentwicklung von großer Bedeutung
geworden. Das deutsche Königtum ist fränk. Ursprungs, die Ordnung der Reichsregierung, der
Gauverfassung, des Gerichtswesens, des Heerbanns sind fränk. Einrichtungen, ebenso wie das
Lehnrecht.
Die
Rechte der übrigen deutschen
Stämme sind auf diesen Gebieten nahezu verdrängt, auf den
Gebieten des
Strafrechts, des Prozeß- und Privatrechts
vom Fränkisches
Recht vielfach beeinflußt worden. Auch in
Frankreich, besonders
in den nordfranz. Coutumes, und in England, hier durch die normann. Eroberung, hat das Fränkisches Recht
einen
tiefen Einfluß geübt.