das
Schmücken der Takelage der
Schiffe
[* 2] bei festlichen Gelegenheiten mit sämtlichen
Flaggen
[* 3] (einschließlich
der Signalflaggen).
Die deutsche und englische
Marineflaggen so, daß die Flaggleine mit den
Flaggen von der
Gaffel (s. d.)
nach derSpitze des hintern, von da nach der des mittlern und dann nach der des vordern
Mastes bis zur
Spitze des
Klüverbaums und dort, mit einem
Gewicht beschwert, ins
Wasser hängt.
oder Über die Toppen flaggen, die Ausschmückung eines Schiffs mit Signalflaggen und
Wimpeln bei einer festlichen Gelegenheit. Die Signalflaggen werden hierzu an Leinen befestigt und so aufgeheißt, daß sich
eine ununterbrochene Flaggenreihe von der Nock des Außenklüverbaums hinauf zum Topp der Vorbramstange, von da zu dem der
Groß- und Kreuzbramstange und von da hinunter über die Besansgaffel bis an Deck zieht. Gleichzeitig werden
von der Gaffel oder dem Flaggstock sowie im Vor- und Kreuztopp die eigene Nationalflagge und im Großtopp die des Landes,
das die Veranlassung zur Feier gegeben hat, gesetzt, sowie die Gösch am Bugsprieteselshaupt. In See werden statt der Flaggengala nur
Toppflaggen geheißt. (S. Paradieren.)