Findlinge
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Findlingskolonien, s. Findelhäuser.
Findlinge
50 Wörter, 446 Zeichen
Findlinge,
Findlingskolonien, s. Findelhäuser.
Findlinge,
s. v. w. erratische Blöcke (s. Diluvium); [* 2]
auch Bezeichnung für die Individuen der Blockansammlungen (vgl. Felsenmeere), welche sich (z. B. in Syenit-, Granit- und Buntsandstein-Territorien) infolge der Verwitterung des anstehenden Gesteins anhäufen.
Sie werden als Material, dessen Widerstandsfähigkeit gegen die Atmosphärilien erprobt ist, besonders gern zur Benutzung auserlesen.
Anstalten, in welchen Findlinge (Findelkinder), d. h. von ihren Eltern verlassene und ausgesetzte Kinder, aufgenommen und erzogen werden. Die erste Anstalt dieser Art soll im 6. Jahrh. in Trier [* 4] bestanden haben. Insbesondere ließ sich die Kirche, welche das Leben der Neugebornen schützen wollte, die Gründung und weitere Verbreitung der Findelhäuser angelegen sein. Unter ihrem Einfluß wurde das erste Findelhaus im heutigen Sinn 787 in Mailand [* 5] errichtet. Diesem Beispiel folgten 1070 Montpellier, [* 6] 1200 Einbeck, [* 7] 1317 Florenz, [* 8] 1331 Nürnberg, [* 9] 1362 Paris, [* 10] 1380 Venedig, [* 11] 1687 London. [* 12]
Vorzüglich sind heute in den romanischen Ländern, dann in Österreich [* 13] und Rußland verbreitet, während sie in den germanischen Ländern nie recht Eingang gefunden haben und insbesondere in den protestantischen nach der Reformation meist wieder ganz verschwunden sind. Der Einfluß, welchen die in sittlicher und sozialer Beziehung ausüben, hängt ganz vorzüglich von ihrer Einrichtung, vom Volkscharakter und von den gesetzlichen Bestimmungen über Ehe und Eherecht sowie über die Alimentationspflichten der Väter unehelicher Kinder ab. Brauchbare Erfahrungen hat man hierüber in Frankreich gemacht.
Schon 1362 wurde hier ein Gesetz zu gunsten der Findlinge erlassen, welches die Gemeinden zur Verpflegung derselben verpflichtete. 1790 wurde bestimmt, daß die Kinder nur kurze Zeit in den Hospizen verbleiben und dann auf dem Land verpflegt und nach zurückgelegtem zwölften Lebensjahr in die Lehre [* 14] gegeben werden sollten. 1811 wurde angeordnet, daß jedes Arrondissement höchstens ein Findelhaus haben sollte. Alle Findelhäuser, deren Kosten zum großen Teil der Staat übernahm, sollten Drehladen oder Drehräder (franz. tour, ital. riota), d. h. Einrichtungen besitzen, welche es gestatteten, Kinder ungesehen abzugeben, so daß es unmöglich war, den Eltern derselben nachzuforschen.
Infolge hiervon stieg die Zahl der Findelhäuser 1833 bis auf 219, die Zahl der auf öffentliche Kosten unterhaltenen Kinder auf 131,000 gegen 65,000 im J. 1809. Um zu verhüten, daß verheiratete Mütter ihre Kinder dem Findelhaus übergäben, um sie dann als bezahlte Pflegemütter wieder zurückzunehmen, wurde das sogen. Deplacement eingeführt, d. h. die Kinder wurden in entfernten Departements bei Pflegeeltern untergebracht. Da dies Mittel aber die Aufsicht erschwerte und die Kosten erhöhte, so wurden 1834 die Präfekten ermächtigt, mit Zustimmung der Generalräte die Drehladen aufzuheben, welche denn auch jetzt ganz verschwunden sind.
Ferner nehmen die Anstalten jetzt Kinder nur dann auf, wenn eine vom Vorstand angestellte Prüfung dies als angemessen erscheinen läßt. Außerdem wurde der Grundsatz angenommen, da, wo die Drehladen aufgehoben wurden, den Müttern unehelicher Kinder während der drei ersten Lebensjahre der letztern kleine Geldunterstützungen zu gewähren. Infolgedessen ist die Zahl der aus öffentlichen Mitteln unterstützten Kinder auf etwa 90,000 zurückgegangen, von denen etwa 20,000 sich unter der Obhut ihrer eignen Mütter befinden. Zu gunsten der Drehladen hat man geltend gemacht, daß seit Aufhebung derselben die Fruchtabtreibungen, Totgeburten und Kindesmorde sich erheblich vermehrt hätten.
Hierbei wurde jedoch übersehen, daß daneben noch andre Ursachen auf eine Zunahme dieser Erscheinungen, soweit sie bekannt werden, hinwirkten, wie Entwickelung der Medizin, schärfere Beobachtungen der Polizei, Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage u. dgl. Gegen die und insbesondere die Drehladen führt man an, daß durch dieselben das Verantwortlichkeitsgefühl der Eltern geschwächt werde, daß sie, indem sie die Sorge für die Kinder abnähmen, die geschlechtlichen Ausschweifungen beförderten und nicht im stande seien, in ihren alles Heimats- und Familiengefühls baren Zöglingen tüchtige, brauchbare Menschen zu erziehen, wie denn die Erfahrung beweise, daß die von Ludwig XIV. der ¶
Armee, von Napoleon I. der Marine überwiesenen männlichen Kinder meist schlechte Soldaten und Matrosen wurden. Dann ist die Sterblichkeit in den überdies kostspieligen Findelhäusern sehr hoch (60-70, ja 80 Proz.; im Wiener Findelhaus starben im Durchschnitt 1871-80: 21 Proz. und von den im ersten Lebensjahr stehenden 52 Proz., von den Pfleglingen der französischen Findelhäuser im ersten Lebensjahr 57 Proz., während von den Kindern, deren Mütter Geldunterstützung erhielten, nur 29 Proz. dem Tod verfielen).
Allerdings ist die hohe Sterblichkeitsziffer nicht lediglich auf enges Zusammenleben und die Schwierigkeit zureichender Verpflegung zurückzuführen. Denn viele Kinder bringen bereits den Todeskeim mit in die Anstalt. Dann kann auch wohl die Sterblichkeitsziffer durch bessere Verpflegung, Unterbringung der Kinder bei geeigneten Familien herabgemindert werden. Jedenfalls aber läßt die Frage der Existenzberechtigung der und ihrer Einrichtung keine unbedingte, allgemein gültige Lösung zu.
In Deutschland [* 16] gibt es zur Zeit keine Findelhäuser Österreich hat im Küstenland und in Dalmatien Findelhäuser mit Drehladen, in seinen übrigen Ländern Findelhäuser ohne Drehladen. Einige dieser Findelhäuser beherbergen die Kinder längere Zeit hindurch (eigentliche Findelhäuser), einige nur auf kurze Frist (Filialfindelanstalten), andre endlich geben sie sogleich nach ihrer Übernahme in auswärtige Pflege (Ergänzungs- oder Übernahmsanstalten). Die 1784 eröffnete niederösterreichische Landesgebär- und Findelanstalt zu Wien [* 17] verpflegt die Kinder bis zum elften Lebensjahr, teils in der Anstalt selbst, teils außerhalb derselben.
Während 96 Jahren wurden 519,749 Säuglinge verpflegt, worunter freilich nur eine geringere Zahl eigentliche Findlinge; von denselben sind 394,558 während der Pflegezeit gestorben. Italien [* 18] hat eine große Zahl Findelhäuser, teils mit, teils ohne Drehladen. In den Bezirken, in welchen Drehladen eingeführt sind, werden mehr Kinder ausgesetzt als in den andern. Auch Spanien [* 19] und Portugal sind reich an Findelanstalten. Rußland hat zwei große in Petersburg [* 20] und Moskau, [* 21] in welchen geheime Aufnahme stattfindet.
In den Gouvernements, wo bis 1808 keine Findelhäuser bestanden, ist die Errichtung von solchen verboten, in andern unterliegt die Aufnahme großen Beschränkungen. Findlingskolonien hat die Kaiserin Maria in Saratow gegründet, fünf Dörfer, in welchen jeder Familie eine Pflegekind von 12 bis 13 Jahren aus dem Findelhaus zu Moskau beigegeben wird. In Großbritannien [* 22] und Irland werden die Findlinge entweder in Waisenhäusern oder durch die Kirchspiele auf Kosten der Armentaxe erzogen.
Außerdem bestehen in London (gegründet 1739, seit 1771 durch Privatmittel unterhalten) und in Dublin [* 23] (bis 1826 mit Drehlade, die wegen zu starken Andranges abgeschafft wurde). Die Kinder dieser beiden Anstalten werden nur auf persönliche Fürsprache der Mutter aufgenommen und dann auf dem Land erzogen. Schweden [* 24] besitzt eine 1624 errichtete Findelanstalt in Stockholm, [* 25] Dänemark [* 26] ein »Kinderpflegehaus« in Kopenhagen, [* 27] welches eine Art Findelanstalt bildet. In den meisten Ländern werden die Findlinge unter die Zahl der unehelichen Kinder gerechnet.
Vgl. Hügel, Die und das Findelwesen Europas (Wien 1863);
Epstein, Studien zur Frage der Findelanstalten (Prag [* 28] 1882);
Presl, Das Findelwesen in Österreich 1873-82 (»Statistische Monatsschrift 1886«, Heft 4).