Finanzoperationen,
im weitern Sinn alle auf finanzielle Zwecke, also namentlich auf Vermehrung der Staatseinnahmen und Verminderung der Staatsausgaben, berechneten Maßregeln; im engern Sinn die auf das Staatskreditwesen, also auf Kontrahierung oder Tilgung von Staatsschulden, sich beziehenden Verfügungen und zwar insbesondere die »künstlichern« Benutzungsweisen des öffentlichen Kredits. In der Ersinnung solcher Operationen erprobt sich die Finanzkunst, und zwar ohne sich einem moralischen Vorwurf auszusetzen, solange sie weder zu Täuschungen noch zu Gewaltmitteln ihre Zuflucht nimmt. Der Begriff der Finanzoperationen wird übrigens auch auf bedeutendere Unternehmungen von Privaten, insbesondere der »haute finance«, d. h. der großen Geldmächte an der Börse, auf dem Kapitalmarkt ausgedehnt.