Filiāl
(mittellat.), eigentlich: in einem solchen Verhältnis stehend wie die Kinder zu den Eltern;
daher besonders von Instituten gebraucht, die von andern ausgegangen oder gegründet und deshalb von diesen abhängig oder ihnen untergeordnet sind.
Filial
kirche (Tochterkirche, filia ecclesia) ist daher eine
Kirche, welche keinen eignen
Pfarrer
hat, sondern von dem einer andern, gewöhnlich benachbarten
(Mutterkirche), mit besorgt wird; daher Filial
gemeinde, Filial
schule
etc. Filial
geschäfte, Filialen
, Filialinstitute
(Zweiggeschäfte, Zweigetablissements), welche ein Geschäftsmann oder eine
Handelsgesellschaft neben dem
Haupt- oder Zentralgeschäft entweder auswärts oder auch am eignen Wohnort errichtet, müssen,
gleich den Hauptgeschäften, beim
Handelsgericht angemeldet und im
Handelsregister eingetragen werden.