Feuerschwamm
,
s. Polyporus.
Feuerschwamm
301 Wörter, 2'103 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Feuerschwamm,
s. Polyporus.
Feuerschwamm
(frz. amadon, engl. Black match). Derselbe bildet nur noch einen sehr untergeordneten Handelsartikel, er wird noch zuweilen als Zündmittel und in Apotheken als blutstillendes Mittel vorrätig gehalten. Der F. wird aus einem Löcherpilz zubereitet, der an verschiednen Waldbäumen wächst, an deren Stamm er halbrunde, nach unten sich verjüngende, konsolartige Hervorragungen von 10 bis 25 cm Durchmesser bildet. Nicht alle solche Auswüchse jedoch geben tauglichen Schwamm; der bei uns am häufigsten anzutreffende, der Polyporus igniarius gibt nur einen schlechten, holzigen Zunder; das echte Gewächs ist der P. fomentarius, Buchenschwamm, der durch fortgesetztes Sammeln in Deutschland seltener geworden ist, daher der noch vorhandene Bedarf meistens durch Bezüge aus Böhmen, Ungarn, dem südlichen Schweden gedeckt wird.
Derselbe hat am vollkommensten das feinfaserige Gefüge, das ihn zu Zunder tauglich macht, und wächst an Buchen, Birken, Eichen und andern Laubbäumen, auch auf Nadelholz, doch wird er von leztern Standorten, als weniger fein und weichfaserig, nicht gern genommen. Man sammelt die Schwämme im Herbst, schält die äußere harte Schicht ab und schneidet das Innere in dünne Scheiben, die man in Aschenlauge kocht, mit Wasser wieder auslaugt, durch Schlagen mit hölzernen Hämmern ausdehnt und durch Reiben mit den Händen bearbeitet, bis sie weich und geschmeidig geworden.
Der von Natur bräunliche oder rostgelbe Schwamm wird zuweilen noch durch Beizen braun, gelb oder schwarz gefärbt. Soll er als Zündmasse dienen, so wird er mit Salpeterlösung getränkt und wieder getrocknet; oder man macht ihn zu Pulverschwamm, indem man mehliges Schießpulver einreibt. Als blutstillendes Mittel muß er naturell, ohne fremde Bestandteile sein. Die Händler belegen ihre Ware gern mit dem Beinamen Ulmer; denn Ulm war der Ort, wo zuerst die beste Zubereitung des Schwamms geübt wurde. - Rohe oder bloß gereinigte, geklopfte Schwämme sind zollfrei; gebeizte (als Zündmittel) gem. Tarif im Anh. Nr. 5 e.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Feuerschwamm,
s. Poluyporus.