Fellow
(engl., spr. fello), Genoß, Mitglied einer Genossenschaft, ist die in England übliche Bezeichnung für das vollberechtigte Mitglied eines gelehrten Vereins oder einer gelehrten Körperschaft, wohingegen die Mitglieder geselliger Vereine oder Klubs als Members bezeichnet werden. Ausnahmsweise kommt aber auch die Bezeichnung Member für die nicht vollberechtigten Mitglieder gelehrter Körperschaften vor wie z. B. beim College of Physicians. Am meisten bekannt im Ausland ist ihr Gebrauch im Universitätsleben. In Oxford [* 2] und Cambridge hießen ursprünglich diejenigen Studenten Fellows, welche in einem College als ordentliche Mitglieder Aufnahme fanden, während die übrigen an den wissenschaftlichen Übungen teilnehmenden Studenten als Commoners bezeichnet wurden.
Bei dem steigenden
Reichtum der Kollegien verschob sich dies
Verhältnis allmählich, indem die
Fellows aus den
Reihen
der bereits
Graduierten (bachelors, masters, doctors) genommen zu werden pflegten, während die eigentlichen
Studenten als
Under-graduates bezeichnet wurden. Aus der Zahl der
Fellows wurden dann einzelne als
Tutors, d. h. Aufseher und Studienleiter,
am
Kollegium festgehalten, die übrigen durften ihre oft sehr beträchtlichen Einkünfte auswärts verzehren und hatten
meist nur die
Pflicht eines jährlichen Aufenthalts von 6-8
Wochen in der Anstalt (residence). Sie bildeten
mit dem
Haupt (master, warden, president provost, principal rector, dean) die eigentliche Behörde des
College. So ist im wesentlichen
der Zustand noch heute; doch ist man auf dem Weg der
Gesetzgebung
(Gesetz über Universitätsreform vom
sowie der
Selbstverwaltung bemüht, die idle fellow
ships (unthätigen Fellowstellen) zu gunsten der wissenschaftlichen Forschung
und einer
Vermehrung des eigentlichen Lehrerstandes allmählich einzuschränken.
Auf diese Art werden die
Fellows mehr und mehr Universitätsprofessoren, während diese bisher fast nur die
Inhaber einer Anzahl
allmählich von den
Königen,
Prinzen und andern hohen
Gönnern begründeter
Stellen außerhalb der Kollegien
waren. Daß daneben die Bezeichnung als in mancher aus altem Herkommen stammender Anwendung von etwas anderm
Sinn geblieben
ist und noch lange bleiben wird, liegt in der
Zähigkeit, mit der in
England nicht bloß allgemeine
Sitten, sondern auch örtliche
Bräuche festgehalten zu werden pflegen. So spricht man immerhin in
Oxford und in
Cambridge noch von Fellow
-commoners,
doch haben die Vorrechte dieser den höhern
Ständen angehörigen Studierenden längst aufgehört oder sind doch höchstens
noch äußerlicher
Natur. Über die üblichen
Abkürzungen (wie Fellow
R. S. etc.) s.
Artikel »F«
(Abkürzungen).