Feldgendarmen
,
die nach dem Vorbild der Landgendarmen für den
Krieg organisierten Polizeisoldaten, welche das
Heer
begleiten. Einrichtungen zur Heerespolizei ähnlich der Feldgendar
merie sind von jeher für notwendig
erachtet worden; aber erst bei dem deutschen
Heer 1870 ist eine wirklich ausreichende und mustergültige
Institution dieser
Art in Wirksamkeit getreten.
Preußen
[* 2] organisierte nach den
Erfahrungen von 1866 stärkere Abteilungen und führte für dieselben
eine ihren
Dienst und ihre Befugnisse genau regelnde
Instruktion
(Reglement vom ein. Das
Heer
ward 1870 von einer
Truppe Feldgendarmen
begleitet, welche 850 berittene
Mannschaften mit 25
Offizieren zählte. Die
Offiziere, etwa 40 Oberwachtmeister
und 250 Obergendarmen, waren der Landgendarmerie entnommen; die übrige
Mannschaft bestand aus geeigneten
Unteroffizieren und
Gefreiten der
Kavallerie. Die
Uniform der Feldgendarmen
ist die
¶
mehr
der preußischen Landgendarmerie: grüner Waffenrock mit hellblauen Aufschlägen und Helm;
die Bewaffnung besteht aus Pallasch u. Revolver. [* 4]
Als Dienstabzeichen trägt jeder Mann einen Ringkragen von weißem Metall an einer Kette um den Hals mit einer durch
die ganze Feldgendar
merie fortlaufenden Nummer.
Nach dem Reglement soll das Korps der Feldgendarmen
zu ⅓ aus Landgendarmen, zu ⅓ aus Unteroffizieren und zu ⅓
aus Gefreiten und Gemeinen der Kavallerie gebildet werden. Jedem Armeekorps wird bei der Mobilmachung eine Abteilung Feldgendarmen
von 1 Offizier, 1 Wachtmeister
und 51 Feldgendarmen
, eine kleinere Abteilung der Etappeninspektion zugeteilt. Der Dienst der Feldgendarmen
besteht hauptsächlich darin, unnützes
Gesindel, welches sich den Heeren anzuhängen liebt, von der Truppe fern zu halten und zugleich zu verhindern,
daß sich aus den schlechten Elementen der Truppe selbst solches Gesindel bilde.
Sie haben daher alle nicht im Heerverband stehenden Personen, welche der Armee folgen, wie auch die Marketender zu überwachen, sonstige Zivilpersonen hinsichtlich etwaniger Spionage zu beobachten; Marodeure und Soldaten, welche ohne Legitimation einzeln betroffen werden, festzunehmen und an ihren Truppenteil oder die nächste Etappe abzuliefern; Plündern, eigenmächtiges Requirieren, Beschädigungen fremden Eigentums etc. von seiten der Soldaten zu verhindern.
An den Schlachttagen haben sie die Ordnung auf den Verbandplätzen aufrecht zu erhalten, dafür zu sorgen,
daß die Wege für den Verkehr frei sind und die Verwundeten und Toten nicht beraubt werden. Um den Feldgendarmen
die Ausführung dieser
schwierigen Aufgabe möglich zu machen, ist ihnen eine große Autorität gegeben. Es hat ihnen jedermann Rede und Antwort zu
stehen; sie sind berechtigt, denjenigen, welcher sich ihren Anordnungen nicht fügt oder Auskunft über
seine Person verweigert, zu arretieren, bei Widerstand selbst von ihrer Waffe Gebrauch zu machen. Selbst Offiziere niederer Grade
haben ihren Weisungen zu folgen; aber auch Stabsoffiziere haben nicht das Recht, den in Bezug auf ihren Dienst Befehle zu erteilen.
In Österreich
[* 5] werden die Feldgendarmen
auch als Kuriere, Führer u. zur Unterstützung des Generalstabs beim Rekognoszieren
verwendet.