Farmerbund
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Farmerbund
ein in der neuern Zeit den mehr dynastischen Landeswappen an die Seite gestelltes nationales Symbol, das lediglich aus zwei oder mehr Farben besteht. Nur innerhalb der ihnen genau angewiesenen Folge bilden die Farben die Nationalfarben eines Landes. Die Nationalfarben werden gegenwärtig vorzugsweise in Fahnen zur Schau getragen, die bei seitlichen Gelegenheiten auf öffentlichen und Privatgebäuden aufgezogen oder ausgehängt werden. In den Freundschaftsverträgen zwischen verschiedenen Nationen wird den diplomatischen Agenten in der Regel das Recht zugesichert, von den Nationalfarben in der erwähnten Weise Gebrauch machen zu dürfen.
Das Herabreißen einer solchen Fahne ist eine schwere Beschimpfung der betreffenden Nation, für die nach dem Völkerrecht Genugthuung gewährt werden muß. Die Schiffe [* 3] einer Nation erhalten (in Deutschland [* 4] auf Grund eines Flaggenattestes) das Recht zur Führung der Nationalfarben. Außerdem kommen dieselben bei der Landarmee in Fahnen, Kokarden (s. d.), Feldbinden, Portepees u. dgl. zur Anwendung. Die Nationalfarben sind als solche durchaus modernen Ursprungs, obgleich sie nicht selten auf eine ältere Quelle, [* 5] die Wappenfarben, zurückführt.
Deutschland hat erst mit Errichtung des Norddeutschen Bundes, dessen Farben auf das Deutsche Reich [* 6] übergingen, Nationalfarben erhalten; denn die Farben Schwarz-Rot-Gold waren die Burschenschaftsfarben. Daß sich die Nationalfarben in Deutschland nicht früher nachweisen lassen, erklärt sich durch die territoriale Zerklüftung des alten Reichs und das mangelnde nationale Bewußtsein. Die Farben der einzelnen Territorien sind, wo sie vorkommen, mehr fürstliche Hausfarben, die sich nicht immer an das Wappen [* 7] anlehnen. So waren nach dem Zeugnis des kaiserlichen Herolds Francolin 1560 Gelb-Schwarz-Weiß die Farben der »königlichen Würde« von Böhmen, [* 8] während die Farben des böhmischen Wappens Rot-Weiß sind.
Schwarz-Weiß (-Silber) waren ursprünglich die Hausfarben der fränkischen Hohenzollern. [* 9] Es zeigt sich zwar in den Wappen des Uradels eine zuweilen frappierende provinzielle Vorliebe für gewisse Farben, z. B. in Franken für Rot-Weiß; doch ist durch diese Thatsache die Existenz von Landesfarben noch keineswegs erwiesen. Die Nationalfarben dürften nicht hinter die Trikolore der ersten französischen Republik zurückzudatieren sein. S. die Tafeln »Flaggen« [* 10] und die Übersicht der Landesfarben bei Tafel »Wappen«.
Vgl. Grenser, Die National- und Landesfarben von 130 Staaten (2. Aufl. 1881).