Füllflasche
,
eine von Gall angegebene Vorrichtung zur beständigen Vollerhaltung eines mit Wein gefüllten Fasses. Dieselbe besteht aus einer Glasflasche, welche sich abwärts zu einer Ausflußröhre von 8 cm Länge verjüngt, während sie oben in einen Hals ausläuft. Sie wird in den mit einem durchbohrten Kork [* 2] versehenen Spund eingesetzt, worauf man diesen luftdicht und in der Weise in das Spundloch treibt, daß er nicht über die innere Wandung des Fasses hinausragt.
Man füllt das
Faß
[* 3] vorher durch Zugießen von
Wein bis zum Überlaufen und nach dem
Einsetzen der Füllflasche
auch diese bis zur Hälfte
oder etwas mehr mit
Wein. Um die
Luft abzuhalten, gießt man auf denselben eine
Schicht reines
Öl und verschließt
die Mündung lose mit einem
Pfropfen
[* 4] oder bedeckt sie auch nur mit einer Blechkapsel.
Wenn der
Wein wieder zu treiben beginnt,
darf die Füllflasche
nicht zu voll sein, und wenn der
Wein dennoch überzusteigen droht, zieht man mit
Hilfe eines
Hebers unterhalb der Ölschicht so viel
Wein, wie erforderlich ist, ab. Die Füllflasche
erhält das
Faß stets voll und verhindert folglich
die
Bildung einer Kahmdecke; sie erleichtert das Nachfüllen und läßt außerdem eine etwanige Undichtigkeit des
Fasses sofort
erkennen, da in diesem
Fall der
Wein in derselben sehr schnell fällt. Außerdem erspart man bei Anwendung
der Füllflasche
mindestens zwei Dritteile an Füllwein.