(lat.,
Konföderation), Vereinigung mehrerer
Staaten zu einem staatlichen Gesamtorganismus, ohne daß die
staatliche Selbständigkeit dieser
Staaten völlig aufgegeben wird. Je nachdem dabei der staatliche
Charakter oder derjenige
des
Bundes überwiegt, pflegt man zwischen
Bundesstaat und
Staatenbund zu unterscheiden (s.
Staat).