Fäustle
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Johann von, bayr. Justizminister, geb. zu Augsburg, [* 2] besuchte das Gymnasium daselbst, studierte in München [* 3] die Rechte, ward 1851 Referendar beim Appellationsgericht in Neuburg, [* 4] 1857 Assessor beim Bezirksgericht in Augsburg, 1858 Rat beim Bezirksgericht in Donauwörth, 1860 Assessor beim Appellationsgericht in Neuburg, 1862 Vorstand des Stadtgerichts in München und 1865 Referent im Justizministerium und Landtagskommissar. 1871 wurde er an Lutz' Stelle Justizminister, 1872 Mitglied des Bundesrats und des Justizausschusses und nahm an der Bearbeitung der neuen deutschen Justizgesetze bedeutenden Anteil, wie er auch die Einführung derselben in Bayern [* 5] leitete und für die Reform des bayrischen Justizwesens eifrig thätig war. Ein entschiedener Vertreter der Rechte der Krone und des Staates Bayern, ist er zugleich ein treuer Anhänger des Reichs und gemäßigt freisinniger Grundsätze.