Extravaganten
(lat.), ein Teil des Corpus juris canonici.
Man unterscheidet die Extravagantes Joannis XXII. und die Extravagantes communes, beides ursprünglich Privatsammlungen, von denen erstere, von Zenzelinus de Cassanis kommentiert, aus 20 Dekretalen des Papstes Johann XXII., letztere, nach und nach entstanden und in ihrer heutigen Gestalt von Johann Chappuis (1500) herrührend, aus Dekretalen von Urban IV. bis Sixtus IV. besteht.
Vgl.
Bickell, Über die Entstehung und den
Gebrauch der
beiden Extravagan
tensammlungen des
Corpus juris canonici (Marb. 1825).