Exstirpation
(lat.), Ausrottung; chirurgische
Operation zur
Entfernung krankhafter
Gewebe
[* 2] und
Organe mit dem
Messer
[* 3] oder
mit andern ähnlich wirkenden
Instrumenten, z. B. der galvanokaustischen
Schneideschlinge, dem
Ecraseur
[* 4] etc. Die Exstirpation
ist häufig
die einzige, immer aber die sicherste Art zur
Entfernung von
Geschwülsten (s. d.) und andern krankhaften
Neubildungen. Allgemeinste
Regel ist, daß die Exstirpation
stets so vollständig wie irgend möglich vorgenommen werde; namentlich bei
bösartigen
Neubildungen darf durchaus nichts zurückgelassen werden, weil sich sonst an der
Stelle der entfernten Geschwulst
sehr schnell eine
Neubildung derselben Art, ein
Recidiv, entwickeln würde. Ist eine unverhältnismäßig
große
Blutung zu erwarten, welche voraussichtlich durch
Unterbindung nicht gestillt werden kann, so bedient man sich der durch
elektrischen
Strom weißglühend gemachten Drahtschlinge.