Exmatrikul
ieren
(lat.), aus der Matrikel streichen;
daher Exmatrikul
ation, Ausstreichung aus der
Matrikel bei der ordentlichen Entlassung oder bei strafweisem Ausschluß von der
Universität.
Exmatrikulieren
23 Wörter, 192 Zeichen
Exmatrikulieren
(lat.), aus der Matrikel streichen;
daher Exmatrikul
ation, Ausstreichung aus der
Matrikel bei der ordentlichen Entlassung oder bei strafweisem Ausschluß von der
Universität.
Nr. | Ergebnis | Exmatrikulieren |
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1 | ****** | ex|ma|tri|ku|lie|ren <sw. V.; hat> [Ggb. zu →immatrikulieren] (Hochschulw.): a) aus der Matrikel streichen: einen ... |