Ersatzreserve
,
in
Deutschland
[* 2]
Mannschaften, die bei der jährlichen
Aushebung als zu klein, schwächlich oder wegen kleiner
Gebrechen für den
Felddienst nicht brauchbar, ferner wegen
Reklamation oder durch ihre Losnummer (vgl.
Ersatzwesen) nicht zur
Einstellung kommen, im Kriegsfall aber zum
Dienst herangezogen werden sollen. Man teilt sie in zwei
Klassen:
die Ersatzreserve
, die kriegsbrauchbarsten Leute, zum sofortigen
Eintritt in die Ersatzbataillone bestimmt, wird teilweise schon im
Frieden
zur ersten
Ausbildung, im ganzen zu vier Übungen, die erste von 10
Wochen, die zweite von 4
Wochen, die
beiden letzten von je 14
Tagen Dauer, herangezogen, so daß sie bei rasch eintretenden Verlusten im
Krieg von vornherein auch
zur
¶
mehr
Ausfüllung der Lücken bei den Feldtruppen verwendbar ist. Die Formierung selbständiger Truppenteile durch Ersatzreserve
ist
ausgeschlossen. Wer in der Ersatzreserve
geübt hat, bleibt während der ganzen Dienstzeit in der ersten Klasse. Die zweite Klasse wird
nur zur neuen Gestellung vor die Ersatzkommission geladen und dort über ihre Verwendung entschieden. Im
Frieden haben sich die Ersatzrese
rvisten wie die übrigen Reservisten und Landwehrleute zu den Kontrollen zu stellen.