Empereur
(franz., spr. angp'rör), Kaiser.
Empereur
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Empereur
(franz., spr. angp'rör), Kaiser.
(lat. Caesar), seit C. Julius Cäsar Octavianus Titel des Beherrschers des römischen Reichs, entstanden aus dem römischen Familiennamen »Cäsar«, welcher zu einer Bezeichnung der höchsten Würde des Inhabers der Staatsgewalt wurde. Daneben waren die Titel Augustus und Imperator gebräuchlich. Seit Hadrian führte auch der Thronfolger den Titel Cäsar; auch kam es vor, daß dem eigentlichen Imperator Cäsaren als Mitregenten zur Seite traten. Die römische Kaisergewalt war eine unumschränkte Herrschergewalt, ohne an und für sich erblich zu sein; vielmehr wurde sie formell durch einen Senatsbeschluß (Lex regia) dem jeweiligen Kaiser übertragen.
Seit der Teilung des Reichs durch Theodosius d. Gr. (395 n. Chr.) wurde zwischen ost- und weströmischem Reich unterschieden, indem von dessen beiden Söhnen Arcadius Kaiser des Ostens und Honorius Kaiser des Westens wurde. Nach dem Sturz des weströmischen Reichs durch germanische Völkerschaften unter Odoaker (476) betrachteten sich die oströmischen als die alleinigen Träger [* 3] der römischen Weltmonarchie, deren Gedanke unter dem Kaiser Justinian (527-565) noch einmal der Verwirklichung nahegeführt ward.
In der Folgezeit wurde die weströmische Kaiserwürde auf die fränkischen Könige übertragen, indem die römischen Bischöfe, welche bei den oströmischen Kaisern den nötigen Schutz nicht mehr zu finden hofften, den Frankenkönigen die Schutzherrschaft (Patriziat) über Rom und [* 4] über die römische Kirche übertrugen. Papst Leo III. krönte schließlich 25. Dez. 800 Karl d. Gr. in aller Form zum römischen Kaiser. Gleichwohl war dies Kaisertum von durchaus germanischem Charakter.
Das »heilige römische Reich deutscher Nation« nahm die Idee der römischen Universalmonarchie in dem Sinn wieder auf, daß der Kaiser das weltliche Oberhaupt der gesamten Christenheit sein und als solches die höchste Schutzgewalt über die römische Kirche ausüben sollte. Unter Kaiser Otto I. aus dem sächsischen Haus wurde die Kaiserwürde dauernd mit derjenigen des deutschen Königs verbunden (962). Dies abendländische Kaisertum stand unter Kaiser Heinrich III. aus dem salischen (fränkischen) Haus auf dem Höhepunkt der Macht, als mit Deutschland [* 5] die Königreiche Burgund und Italien [* 6] vereinigt waren und der römische Papst sich der kaiserlichen Macht unterzuordnen hatte.
Aber schon unter dem Nachfolger jenes Kaisers, welcher im Papst Gregor VII. den gefährlichsten Gegner und den gewaltigsten Vorkämpfer der päpstlichen Prärogative fand, trat der Umschwung zum Nachteil der ein. Anstatt den Schwer- und Stützpunkt ihrer Machtfülle in Deutschland zu suchen, opferten sie auf ihren Römerzügen und in den Kämpfen mit dem Papsttum ihre besten Kräfte, während daheim Macht und Ansehen derselben mehr und mehr sanken. Um so mehr erstarkte die Macht der deutschen Fürsten und Territorialherren, welche sich schließlich zu einer wirklichen Landeshoheit umgestaltete.
Seit Maximilian I. (1508) führten die deutschen Könige den Kaisertitel auch ohne Krönung durch den Papst. Karl V. war der letzte Kaiser, welcher (1530) vom Papst, aber nicht in Rom, sondern in Bologna, gekrönt worden ist. Seitdem das Kaisertum unter den Hohenstaufen dem Papsttum unterlegen, war das entscheidende Moment für das Ansehen der Kaiser lediglich ihre Hausmacht. Daß das Reich ein Wahlreich sei, war in der Goldenen Bulle Karls IV. (1356) ausdrücklich anerkannt, wenn auch thatsächlich in den letzten Jahrhunderten des Reichs die Kaiserkrone mit der österreichischen Monarchie verbunden blieb. Die Wahl erfolgte durch die Kurfürsten, und zwar sollte der Kurfürst und Erzbischof von Mainz [* 7] innerhalb eines Monats nach dem Ableben des bisherigen Kaisers die Wahl nach Frankfurt [* 8] a. M. ausschreiben. Noch vor der Krönung hatte der Kaiser die Wahlkapitulation zu beschwören, d. h. ein Staatsgrundgesetz, welches die Bedingungen der Wahl und ¶
die Beschränkungen der kaiserlichen Regierungsgewalt enthielt und zwischen dem Kaiser und den Kurfürsten vereinbart wurde. Die Krönung erfolgte in der letzten Zeit regelmäßig in Frankfurt a. M. Seit Ferdinand I. fand nur eine einmalige Krönung statt, während der Kaiser früher in Aachen [* 10] zum deutschen König, in Pavia, Mailand [* 11] oder Monza zum König von Italien und in Rom zum Kaiser gekrönt worden war. Seit Maximilian I. war die offizielle Titulatur: »Von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien«. [* 12] In den spätern Zeiten wurde in dem »römischen König« (Rex Romanorum) bei Lebzeiten des Kaisers dessen Nachfolger erwählt, welcher zugleich in Verhinderungsfällen als Reichsverweser fungierte. Das kaiserliche Wappen [* 13] war ein zweiköpfiger schwarzer Adler [* 14] mit dem Hauswappen des Kaisers auf der Brust; die Reichsfarben waren Schwarz und Gelb (Gold). [* 15]
Nach der Gründung des Rheinbundes legte Kaiser. Franz II. die deutsche Kaiserkrone nieder, nachdem er schon 1804 für seine österreichischen Erblande den Kaisertitel als Franz I. angenommen hatte, dem Beispiel Napoleons folgend, der sich damals den Titel eines Kaisers der Franzosen beilegte. Nach der Gründung des Deutschen Bundes ist 1848 und 1849 ein Anlauf [* 16] zur Wiederherstellung der deutschen Kaiserwürde genommen worden. Aber König Friedrich Wilhelm IV. lehnte die Annahme der Kaiserwürde ab, welche ihm die Frankfurter Nationalversammlung anbot.
Die Siege von 1866 und 1870 führten zu der Wiederherstellung des Deutschen Reichs und der Würde eines deutschen Kaisers. Die Proklamierung des letztern erfolgte zu Versailles. [* 17] Dem Kaiser steht das Präsidium des Bundes zu, welcher die Bezeichnung »Deutsches Reich« führt. Dieses Reich, ein Gesamtreich oder Bundesstaat, setzt sich aus den verbündeten deutschen Einzelstaaten zusammen. Der Kaiser ist also nicht der Monarch des Reichs, sondern die verbündeten Regierungen sind die eigentlichen Träger der Regierungsgewalt.
Die Kaiserwürde ist jedoch erblich mit der Krone Preußen [* 18] verbunden, und der König von Preußen nimmt unter den verbündeten Fürsten, ausgestattet mit wichtigen Vorrechten, die erste Stelle ein. Ihm steht die Vollzugsgewalt im Reich zu, welche er »im Namen des Reichs« und »im Namen der verbündeten Regierungen« ausübt. Der Kaiser ist der oberste Kriegsherr. Seine Regierungsrechte sind durch die Reichsverfassung und durch die Reichsgesetzgebung bestimmt (s. Deutschland, S. 836 ff.; das kaiserl. Wappen, das. S. 846).
Nach dem Sturz des oströmischen Kaiserreichs ward der Kaisertitel auch vom Sultan angenommen (1453); aber erst im Frieden von Passarowitz (1718) erkannte der deutsche Kaiser den gleichen Rang desselben an. Der russische Zar führt seit 1721 den Titel »Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen«. Napoleon III. nahm als Wiederhersteller des französischen Kaiserreichs (Second empire) den Kaisertitel an. Seit 1876 führt die Königin von England als Nebentitel das Prädikat »Kaiserin von Indien« (Empress of India).
Außerdem kommt der Kaisertitel noch in Birma, Brasilien, [* 19] China, [* 20] Fes und Marokko, [* 21] Japan und Siam vor. Zeitweilig gab es auch in Haïti [* 22] und Mexiko [* 23] Kaiser.
Vgl. außer den Lehrbüchern des Staatsrechts Ficker, Das deutsche Kaiserreich in seinen universellen und nationalen Beziehungen (Innsbr. 1861);
Derselbe, Deutsches Königtum und Kaisertum (das. 1862);
v. Held, Das Kaisertum als Rechtsbegriff (Würzb. 1879);
weitere Litteratur bei Deutschland, Geschichte, S. 910 ff.
1) Frederik, Astronom, geb. zu Amsterdam, [* 24] wurde 1826 Observator an der Leidener [* 25] Sternwarte, [* 26] erregte 1835 durch seine Berechnungen und Beobachtungen des Halleyschen Kometen [* 27] Aufmerksamkeit, wurde 1837 Lektor, 1840 Professor der Astronomie [* 28] in Leiden, [* 29] erhielt 1860 die Direktion der neuen Sternwarte daselbst und starb Kaiser bestimmte auch die Rotationsdauer und die Größe des Mars [* 30] und entwarf den Plan zu einer astronomisch-geodätischen Aufnahme der holländischen Kolonien; sein Hauptaugenmerk lenkte er auf die Verfeinerung der Beobachtungskunst und die Elimination aller Fehlerquellen. Die meisten seiner wissenschaftlichen Arbeiten sind in den von ihm begründeten »Annalen der Leidener Sternwarte« publiziert;
außerdem schrieb er: »De sterrenhemel verklaard« (4. Aufl., Deventer 1883; deutsch, Berl. 1850);
»Verklaring van het hemelplein, stereographisch ontworpen en geteekend« (Amsterd. 1845);
»Geschiedenis der ontdekkingen van planeten« (das. 1851);
auch gab er 1851-1860 das »Populair sterrekundig jaarboek« heraus.
2) Johann Wilhelm, Kupferstecher, geb. zu Amsterdam, studierte an der königlichen Kunstakademie daselbst unter A. B. Taurel. Sein erstes Hauptwerk war der Stich nach dem Gemälde von N. Pieneman: der Tod des Admirals de Ruyter. 1848 erschien ein Stich nach B. van der Helsts Schützenmahlzeit. Ein Stich nach Rembrandts Nachtwache trug ihm auf der Pariser Ausstellung von 1865 den Orden [* 31] der Ehrenlegion ein. Außerdem stach er noch: Bürgermeister Six, nach Rembrandt;
die Staalmeesters, nach Rembrandt;
die Haushälterin, nach G. Dou;
sodann verschiedene Porträte [* 32] und kleinere Blätter. Kaiser versteht den Stichel und die Nadel in weicher, malerischer Weise zu handhaben, ohne die Sorgfalt in der Ausführung zu vernachlässigen. 1859 wurde er Direktor der Kupferstecherschule an der königlichen Akademie zu Amsterdam und 1874 Direktor des Reichsmuseums.
3) Friedrich, dramat. Volksdichter, geb. zu Biberach, [* 33] kam mit seiner Familie frühzeitig nach Wien, [* 34] wo er die philosophischen Studien zurücklegte und sich dann der Laufbahn eines kaiserlichen Beamten widmete. Als Bühnendichter brachte er zuerst 1834 ein Lustspiel: »Hans Hasenkopf«, mit Beifall zur Aufführung, und bald folgte nun Posse auf Posse. Unter denselben hatten »Dienstbotenwirtschaft« und »Wer wird Amtmann?« den außerordentlichsten Erfolg.
Andre sehr beliebte Stücke waren: »Der Gefangene«, »Sie ist verheiratet«, »Mönch und Soldat«, »Stadt und Land«, »Krämer und Kommis«, »Frau Wirtin«, »Die Schule der Armen«, »Verrechnet« etc. Kaiser steht auf der Wiener Volksbühne zwischen Raimund und Nestroy, entfernt von dem Zauberapparat des einen wie von der Satire und Ironie des andern, und hat in der Geschichte des Wiener Lebens noch dadurch seinen Platz, daß er 1840 die erste litterarisch-artistische Gesellschaft (die ältere »Concordia«) gründete. Er übernahm es auch in Wien, die Konstitutionsbewilligung öffentlich zu verkündigen, zu welchem Zweck er, von Trompetern zu Pferde [* 35] begleitet, die Stadt und Vorstädte durchritt. Er schrieb noch: »Theaterdirektor Carl, sein Leben und Wirken« (Wien 1854) und »Unter fünfzehn Theaterdirektoren« (das. 1865). Kaiser starb zu Wien in größter Dürftigkeit.
4) Friedrich, Maler, geb. zu Lörrach in Baden, [* 36] wollte anfangs Lithograph werden, wurde aber, als er nach Paris [* 37] kam, durch die ¶
Schlachtenbilder Horace Vernets so gefesselt, daß er sich diesem Zweig der Malerei zu widmen beschloß. Von da ging er nach München [* 39] und 1848 nach Karlsruhe, [* 40] wo er beim Zeichnen militärischer Aktionen von den Freischaren gefangen wurde und beinahe als Spion erschossen worden wäre. 1850 zog er nach Berlin [* 41] und malte in Öl und Aquarell zunächst mehrere Szenen aus den soeben verflossenen Kriegsjahren, aber auch Szenen aus andern Kriegen, die, lebendig aufgefaßt, nur in der Farbe zu bunt sind.
Solche sind die Vertreibung der Türken aus Korfu [* 42] durch Feldmarschall v. d. Schulenburg 1716, preußische Husaren ziehen über das Schlachtfeld von Belle-Alliance, das erste Garderegiment in der Schlacht vor Paris (1862), Konradin in der Schlacht bei Tagliacozzo (1863), Lager [* 43] der Preußen vor Schanze IV bei Düppel [* 44] (1864, Aquarell), Verwundung des Prinzen Friedrich Karl bei Wiesenthal. 1879 stellte er ein figurenreiches Bild, Kaiser Wilhelm inspiziert eine Geschützposition vor Paris, 1886 eine Kavallerieattacke preußischer Kürassiere bei Rezonville aus. Die meisten seiner Bilder erheben sich nicht über den Wert von flüchtigen Illustrationen.