Emission
(lat., »Aussendung, Ausgabe«),
das Inumlaufsetzen von
Wertpapieren, wie
Banknoten,
Papiergeld,
Obligationen,
Aktien
etc., insbesondere als
Name jener Form der
Aufnahme von
Darlehen gebraucht, bei welchen der Kapitalbedürftige wegen der
Höhe
der
Summe oder der Bequemlichkeit der spätern Tilgung sich an eine größere Zahl von Kapitalisten wendet.
Über die Begebung oder Emission
solcher
Anleihen vgl.
Staatsschulden. Emittent,
¶
mehr
derjenige, welcher ein Papier ausgibt. Emission
shaus, das Bankhaus, welches die Anleihe übernommen hat und zur öffentlichen
Subskription auflegt. Emission
skurs, der Preis, zu welchem die Papiere begeben werden. - Emission
im physikalischen Sinn, s. Ausstrahlung.