Eisenacher
Konvention, Staatsvertrag, welcher zwischen den zum damaligen Deutschen Bund gehörigen Staaten mit Einschluß Österreichs abgeschlossen worden ist und die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener Unterthanen betrifft.
Die eisenacher Konvention
ist noch jetzt für den diesbezüglichen
Verkehr zwischen
Österreich
[* 2] und den deutschen
Bundesstaaten maßgebend,
desgleichen
Bayern
[* 3] gegenüber, da dort das
Gesetz über den
Unterstützungswohnsitz (s. d.) nicht gilt.