Gemeindebeamte.
Bote
--
derjenige, welcher einen Auftrag von einer Person an eine andre bestellt,
Bürgermeister
--
(früher Burgemeister, v. mittelhochd. burc, d. h. Stadt), der oberste Verwaltungs
Heimbürge
--
früher, namentlich im Elsaß und in Hessen, Bezeichnung für den Vorsteher
Magistrat
--
(lat.), in neuerer Zeit Bezeichnung des Kollegiums der städtischen Verwaltungsbeh
Stadtrath
--
städtische Kollegialbehörde, welcher die Verwaltung der städtischen Angelegenhe
Schultheiß
--
(Schulze, eigentlich Schuldheiß, neulat. sculdarius, scultetus, franz. Maire,
♦ Albrecht, Kupferstecher, geb. 7. März 1823 zu Nürnberg, bildete sich auf
Schulze
--
1) Gottlob Ernst, Philosoph, geb. 23. Aug. 1761 zu Heldrungen in Thüringen,
Alderman
--
(spr. ahlderman; angelsächs. Aldorman, "Ältester"), im Angelsächsisch
Mayor
--
(engl., spr. meh'r), in England, Irland und den Vereinigten Staaten die oberste
Provost
--
(engl., spr. prowwöst), in England Titel von höhern Geistlichen, auch von
Podesta
--
(v. lat. potestas, "Macht, Obrigkeit"), in Italien die oberste Magistrat
Adjoint
--
(franz., spr. -schoäng), Amtsgehilfe, namentlich des Maires.
Maire
--
(franz., spr. mähr, v. lat. major), in Frankreich der Vorstand einer Gemeinde,
Mairie
--
(franz., spr. märih), s. Maire.
Avoyer
--
(franz., spr. awoajeh), Stadtschultheiß in Schweizer Städten.
Alcalde
--
(span., v. arab. alqadi, "Richter"), in Spanien Titel des Vorstands
Ayuntamiento
--
(span.), Bezeichnung der Munizipalgewalt in den spanischen Städten. Aus der
Einwohner recht.
Bürgergehorsam
--
(Bürgerstube), ehedem Bezeichnung für ein städtisches Gefängnis für Bürger
Bürgergeld, s. Anzugsgeld
Bürgerliche Nahrung
--
ehedem Inbegriff aller Gewerbe, welche vermöge städtischer Privilegien nur
Bürgerrecht
--
(lat. Civitas), der Inbegriff derjenigen Befugnisse, welche dem Bürger als
Civiloquium
--
(lat.), Bürger- oder Bauer- (Bur-) Sprache, ehedem die Vorlesung der Rechte
Domicil
--
(lat., "Wohnort"), im allgemeinen der Ort, wo sich jemand bleibend
Fixa sedes
--
(lat.), band-, wand-, klammer-, niet-, nagel-, erd- und wurzelfest, d. h.
3) Polizei.
Polizei
--
(griech., v. politeia, Staatsverwaltung), im weitesten Sinn die gesamte staatliche
Geheime Polizei , s.
Polizei
--
(griech., v. politeia, Staatsverwaltung), im weitesten Sinn die gesamte staatliche
Polizeistaat
--
im Gegensatz zum Rechtsstaat ein Staatswesen, in welchem die Freiheit der
Bylaws
--
(engl., spr. bei'las, vom angelsächs. bye, "Ortschaft, Ortsgesetze"
Adreßbuch
--
(Adreßkalender), ein Verzeichnis der Bewohner einer Stadt, der Beamten eines
Absperrung
--
die Verhinderung des freien Verkehrs zwischen einem an sich zugänglichen
Aufenthaltskarten
--
polizeiliche Bescheinigungen, daß sich jemand als unverdächtig an einem
Latitiren
--
(lat.), sich verborgen halten, namentlich ohne polizeiliche Anmeldung sich
Paß
--
(franz. Passeport), amtliche Legitimationsurkunde für Reisende mit Personalbeschr
♦ (v. lat. passus, Schritt), Durchgang durch einen Ort, daher die Redensarten:
♦ in der Architektur das Bogenstück zwischen zwei Nasen, die einen Kreis oder
Paßkarten , s.
Paß
--
(franz. Passeport), amtliche Legitimationsurkunde für Reisende mit Personalbeschr
♦ (v. lat. passus, Schritt), Durchgang durch einen Ort, daher die Redensarten:
♦ in der Architektur das Bogenstück zwischen zwei Nasen, die einen Kreis oder
Testimonium
--
(lat.), Zeugnis. T. integritatis. Ledigkeitszeugnis; T. maturitatis, Zeugnis
Vidi
--
(lat.), "ich habe gesehen", dient, mit Namensunterschrift oder Namenssig
Vidimiren
--
(lat.), mit dem "Vidi" (s. d.) versehen.
Visirung
--
(lat.), die Einschrift des Visums, Zeichen, daß man etwas gesehen hat, auf
Visum , s.
Vidi
--
(lat.), "ich habe gesehen", dient, mit Namensunterschrift oder Namenssig
Aufsicht , polizeiliche
--
polizeiliche, s. Polizeiaufsicht.
Ausweisung
--
(Landesverweisung), die amtliche Maßregel, durch welche jemand angewiesen
Bergpolizei , s.
Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Damnatur
--
(lat.), "wird verdammt" zur Nichtveröffentlichung, bei der Bücherzensu
Imprimatur
--
(lat.), "kann gedruckt werden", Formel der ehemaligen Zensoren,
Eichen
--
(Aichen, Verifizieren), das amtliche Abgleichen und Berichtigen der für den
Feldpolizei
--
Inbegriff derjenigen Rechtsvorschriften und behördlichen Anordnungen, welche
Brandgasse
--
(Feuergasse, Schlippe), Raum zwischen den Häusern, bestimmt, um in Feuersgefahr
Koncession
--
(lat.), Zugeständnis, Genehmigung, Bewilligung, insbesondere die amtliche
Polizeistunde
--
der durch polizeiliche Verordnung bestimmte Zeitpunkt, bis zu welchem regelmäßig
Sanitätspolizei
--
(Gesundheits-, Medizinalpolizei), die auf die Verhütung von Krankheiten gerichtet
Quarantäne
--
(Kontumaz), zeitweise Beschränkung der persönlichen Freiheit und der Verfügung
Staatsarzneikunde
--
derjenige Teil der Medizin, welcher der öffentlichen Gerichtsbarkeit und
Völkerrecht.
Völkerrecht
--
(internationales Recht, Jus internationale, Jus gentium, Jus belli et pacis,
International
--
(neulat.), Bezeichnung für dasjenige, was "zwischen verschiedenen Nationen
Anerkennung
--
(Anerkenntnis), die bejahende Erklärung über die Wirklichkeit, Wahrheit
Kondominat
--
(lat.), die Gesamtherrschaft mehrerer Gebieter über einen Landesteil, eine
Asyl
--
(griech.), Freistätte, Zufluchtsort für Verfolgte. Schon Moses gewährte
Exterritorial
--
(lat.), außerhalb eines Territoriums befindlich; den für dieses geltenden
Freistatt , s.
Asyl
--
(griech.), Freistätte, Zufluchtsort für Verfolgte. Schon Moses gewährte
Ausland
--
im staatsrechtlichen Sinn und mit Rücksicht auf das Gebiet eines gegebenen
Assekurationseid
--
der besondere Huldigungseid, den nach manchen Gesetzgebungen diejenigen Ausländer
Exterritorialität
--
(lat.), das völkerrechtliche Ausnahmeverhältnis, vermöge dessen gewisse
Kollision
--
(lat.), eigentlich das "Zusammentreffen" zweier harter Körper im
♦ (Zusammenstoß) von Schiffen erfolgt am häufigsten in engen, stark frequentierten
Kollisionsfälle s.
Kollision
--
(lat.), eigentlich das "Zusammentreffen" zweier harter Körper im
♦ (Zusammenstoß) von Schiffen erfolgt am häufigsten in engen, stark frequentierten
Bund
--
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung
♦ s. Deutscher Bund.
♦ s. Heilige Allianz.
Alliance
--
* (spr. allijens), Stadt im nordamerikan. Staat Ohio, Grafschaft Stark, liegt
Bündnis , s.
Bund
--
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung
♦ s. Deutscher Bund.
♦ s. Heilige Allianz.
Bundesfestungen
--
feste Plätze, zur gemeinschaftlichen Verteidigung eines Bundes bestimmt.
Bundesgenossen
--
im allgemeinen diejenigen, welche zur Erreichung irgend eines Zweckes sich
Bundesstaaten
--
Bezeichnung für die einzelnen Staaten, welche zusammen einen sogen. Staatenbund
Bundestag
--
die Versammlung der Vertreter der zu einem Staatenbund vereinigten Regierungen,
Centralgewalt
--
in zusammengesetzten Staaten die gemeinsame oberste Staatsbehörde. Deutsche
Dualismus
--
(v. lat. duo, zwei, "Zweiheitslehre"), jede Weltanschauung, welche
Epimachie
--
(griech.), Schutz- und Trutzbündnis.
Föderation
--
(lat., Konföderation), Vereinigung mehrerer Staaten zu einem staatlichen
Föderativsystem, s.
Föderation
--
(lat., Konföderation), Vereinigung mehrerer Staaten zu einem staatlichen
Föderiren
--
(lat.), verbünden, zu einem Bund vereinigen; Föderierte, Verbündete, Alliierte;
Personalunion , s.
Bund
--
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung
♦ s. Deutscher Bund.
♦ s. Heilige Allianz.
Realunion , s.
Bund
--
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung
♦ s. Deutscher Bund.
♦ s. Heilige Allianz.
Staatenbund , s.
Bund
--
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung
♦ s. Deutscher Bund.
♦ s. Heilige Allianz.
Staatenstaat, s.
Bund
--
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung
♦ s. Deutscher Bund.
♦ s. Heilige Allianz.
Staatensystem, s.
Bund
--
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung
♦ s. Deutscher Bund.
♦ s. Heilige Allianz.
(Handel )
--
(lat. Commercium, franz. Commerce, engl. Commerce, Trade), im weitern Sinn
Cabotage
--
(franz., spr. -ahsch; engl. coasting trade), Küstenschiffahrt, insbesondere
Flagge
--
(engl. Flag, franz. Pavillon, ital. Bandiera; hierzu Tafel "Flaggen I-III
Flußschiffahrt
--
speziell die Schiffahrt auf Fluß- und Stromstrecken von geringer Tiefe, im
Küstenfahrt, s.
Cabotage
--
(franz., spr. -ahsch; engl. coasting trade), Küstenschiffahrt, insbesondere
Retorquiren
--
(lat., "zurückgehen"), erwidern, eine Retorsion (s. d.) anwenden.
Retorsion
--
(lat.), die Erwiderung nachteilige Anordnungen der einen Staatsregierung durch
Intervention
--
(lat., "Dazwischenkunft"), Einmischung, besonders eines Staats in
Kongreß
--
(lat., "Zusammenkunft"), Bezeichnung für die Volksvertretung verschiede
Gesandtschaftsrecht.
Gesandte
--
diejenigen Personen, welche zur Unterhaltung des völkerrechtlichen Verkehrs
Ambassade
--
(franz., spr. angb-; v. spätlat. ambascia, "Dienstauftrag", das
Attaché
--
(franz., spr. -scheh), Beigeordneter, Gehilfe bei einem Geschäft, Amt oder
Botschafter , s.
Gesandter
--
diejenigen Personen, welche zur Unterhaltung des völkerrechtlichen Verkehrs
Chargé d'affaires
--
(franz., spr. scharscheh daffähr), Geschäftsträger, diplomatischer Agent,
Legationen
--
(lat.), s. v. w. Gesandtschaften, namentlich päpstliche (s. Gesandte), sowie
Plenipotenz
--
(lat.; franz. plein pouvoir), unbeschränkte Vollmacht, freie Hand bei Ausführung
Resident
--
(lat.), Bevollmächtigter, namentlich Ministerresident (s. Gesandte, S. 198
Konsul
--
(lat.), der von einem Staat zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen
Consul , s.
Konsul
--
(lat.), der von einem Staat zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen
Generalkonsul , s.
Konsul
--
(lat.), der von einem Staat zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen
Handelskonsul
--
früher Bezeichnung für die Mitglieder der Handelsgerichte, die, von der
Konsulat
--
(lat.), das Amt, die Würde und die Regierungszeit (Amtsdauer) eines Konsuls
Reichskonsul, s.
Konsul
--
(lat.), der von einem Staat zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen
Kurier
--
(franz. courrier), Eilbote, besonders ein von einem Hof oder Kabinett oder
Diplomatie
--
(v. griech. diploma, s. Diplom), ein Wort, welches zur Bezeichnung dreier
Alterniren
--
(lat.), das wechselseitige Ablösen von zweien oder mehreren in irgend einer
Chifferschrift
--
Die Notwendigkeit, wichtige schriftliche Mitteilungen dem allgemeinen Verständnis
Depeschen
--
(Depechen, franz., v. ital. dispaccio), amtliche Schreiben, welche zwischen
Geschäftsstil
--
die den jedesmaligen Geschäften angemessene Art des schriftlichen Ausdrucks.
Kollektiv
--
(lat.), gemeinschaftlich (z. B. Kollektiveigentum); zusammenfassend, unter
Note
--
(lat.), Bemerkung, Anmerkung, schriftliche Mitteilung, kurze Urkunde; insbesondere
Verbalnote
--
im diplomatischen Verkehr Note einer Regierung an ihren Gesandten, welche,
Abberufung
--
die Zurückberufung eines Bevollmächtigten von seiten seines Auftraggebers.
Abforderungsrecht, s.
Abberufung
--
die Zurückberufung eines Bevollmächtigten von seiten seines Auftraggebers.
Akkreditiren
--
(franz.), jemand beglaubigen oder durch ein Vollmachtschreiben die Gewährleistung
Exequatur
--
(lat., "er vollziehe"), Bezeichnung für den Akt, durch welchen
Exsequatur, s.
Exequatur
--
(lat., "er vollziehe"), Bezeichnung für den Akt, durch welchen
Kreditiv
--
(lat., Akkreditiv), Beglaubigungsschreiben, besonders das der Gesandten, welches
Rekreditiv
--
(lat.), Abberufungsschreiben an einen Gesandten seitens seiner Regierung.
Kriegsrecht.
Kriegsrecht
--
(Kriegsvölkerrecht, Jus belli, Droit de la guerre), die völkerrechtlichen
Auswechselung der Gefangenen, s.
Kriegsgefangene
--
die im Krieg in die Gewalt des Feindes geratenen Militärpersonen. Im Altertum
Avocatorium
--
(lat., Literae avocatoriae, franz. Décret de rappel), Abberufungsschreiben,
Besatzungsrecht
--
die Befugnis eines Staats, in eine unter andrer Regierung stehende befestigte
Beute
--
(lat. Praeda, franz. Butin, engl. Booty), die bewegliche Sache, welche im
♦ s. v. w. Bienenkorb, s. Bienenzucht.
Demarkationslinie
--
Begrenzungslinie, eine durch Übereinkunft zwischen zwei Mächten oder kriegführe
Depossediren
--
(franz.), einen aus dem Besitz setzen; einen Fürsten aus seinem Reich verdrängen
Durchzugsrecht
--
das Recht, vermöge dessen ein Staat durch das Gebiet eines andern Truppen
Einquartierung
--
im Militärwesen die Unterbringung von Soldaten in Bürgerquartieren. Früher
Geisel
--
(lat. Obses), der mit seiner Person für die Erfüllung eines Vertrags Bürgschaft
Geißel , s.
Geisel
¶
--
(lat. Obses), der mit seiner Person für die Erfüllung eines Vertrags Bürgschaft
Genfer Konvention
--
völkerrechtlicher, internationaler Vertrag, durch welchen der Schutz der
Kapitulation
--
(neulat.), 1) Vertrag, namentlich eine in verschiedene Abschnitte (Kapitel
Kapituliren
--
(franz.), eine Kapitulation (s. d.) eingehen, sich ergeben (von Festungen
Kriegserklärung
--
die Ankündigung der Aufhebung des Friedenszustandes zwischen verschiedenen
Kriegsgebrauch
--
(Kriegsmanier, Kriegsräson), der Inbegriff dessen, was im Krieg üblich und
Kriegsgefangene
--
die im Krieg in die Gewalt des Feindes geratenen Militärpersonen. Im Altertum
Kriegsraison, s. Kriegsgebrauch
--
(Kriegsmanier, Kriegsräson), der Inbegriff dessen, was im Krieg üblich und
Kriegsschaden
--
jede Vermögenseinbuße, welche während eines Kriegs dem einzelnen durch
Kriegszustand
--
(Kriegsstand, franz. État de guerre), der mit der Kriegserklärung eintretende
Manifest
--
(lat.), öffentliche Erklärung einer Staatsregierung zur Rechtfertigung ihrer
Parlamentär
--
(franz. parlementaire), ein mit Aufträgen an die feindliche Armee Abgesandter,
Parteigänger
--
(franz. partisan), in frühern Zeiten Söldnerscharen, die, nur des Gewinns
Plünderung
--
im Krieg die Beraubung der feindlichen Landesbewohner, besonders durch offenes
Repressalien
--
(lat.), feindliche Maßregeln zum Zweck der Wiedervergeltung, welche ein Staat
Requisition
--
(lat., "Auf-, Nachsuchung"), im Verkehr der Behörden untereinander
(Beiwohner, Schutzverwandte , Schutzbürger ), im weitern Sinn alle die Personen , welche bloß innerhalb einer
Stadt ihren Wohnsitz gewählt oder den Schutz der städtischen Obrigkeit ohne das Bürgerrecht erworben
haben; im engern Sinn Einwohner , die nicht im Besitz des vollen, sondern nur des sogen. kleinen Bürgerrechts sind. Der Inbegriff
der ihnen gewährten Rechte ist das Beisassenrecht, ihre Verfassungsurkunde die Beisassenordnung, die zu entrichtende Abgabe
das Beisassengeld.
Schweiz
* 4
Schweiz .
Als Unterpfand für die Einhaltung seiner Obliegenheiten leistete der Beisasse früher den Beisasseneid.
Der Unterschied zwischen Vollbürgern und oder Niedergelassenen findet namentlich in der Schweiz
[* 4 ] praktische Anwendung. Es
existiert dort kaum eine Gemeinde , die neben den eigentlichen Gemeindemitgliedern nicht auch eine größere oder geringere
Zahl von Niedergelassenen enthielte.
Vgl. Rüttimann, Über die Geschichte des schweizerischen Gemeindebürgerrechts (Zürich
[* 5 ] 1862).
Die nach 1848 erlassenen Verfassungsurkunden der einzelnen deutschen Staaten haben fast durchweg den Unterschied
zwischen eigentlichen Bürgern und Schutzbürgern aufgehoben, wie dies auch schon zuvor in einzelnen Staaten , z. B. in Baden
[* 6 ] durch Gesetz von 1831, geschehen war.