Einer
für
alle und Einer für
beide, s.
Solidarisch.
Einer für alle
9 Wörter, 54 Zeichen
Einer
für
alle und Einer für
beide, s.
Solidarisch.
(lat. in solidum), Bezeichnung für diejenige Gemeinschaftlichkeit von Verbindlichkeiten und Rechten (Solidarobligation),
vermöge deren, wenn mehrere etwas zu fordern haben, jeder das Ganze fordern kann und, wenn mehrere verpflichtet
sind, jeder das Ganze zu leisten schuldig ist (alle
für einen und einer für alle, samt und sonders, korreal).
Der Entwurf des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs spricht in solchen Fällen von einem »Gesamtschuldverhältnis« und von »Gesamtgläubigern« und »Gesamtschuldnern«. Vgl. Korrealverbindlichkeit.