Durchlaufende
Posten (Durchlaufsposten
), im Rechnungswesen solche Kasseneingänge, welche speziell zu dem
Zweck einer
Wiederauszahlung erfolgen, daher als eigentliche regelmäßige
Einnahme der Kassenstelle, welche lediglich
eine Vermittlerrolle spielt, nicht zu betrachten sind und demgemäß in dem sogen. Notabilienbuch,
in welchem die
Einnahmen von der dekretierenden Behörde summarisch zu verzeichnen sind, nicht eingetragen werden.