Dubs
,
Jakob, schweizer. Staatsmann, geb. zu Affoltern im Kanton Zürich, [* 2] studierte 1840-43 zu Bern, [* 3] Heidelberg [* 4] und Zürich [* 5] Jurisprudenz, wurde 1846 in seiner Heimat kantonaler Verhörrichter, 1849 Staatsanwalt, 1853 Präsident des Großen Rats, dem er seit 1847 angehörte, 1854 Regierungsrat und 1855 Regierungspräsident. Als Erziehungsdirektor schuf er das zürcherische Schulgesetz von 1859. Als Mitglied des schweizerischen Nationalrats, dem er seit 1849 angehörte, und dem er 1854 präsidierte, als eidgenössischer Verhörrichter und Mitglied des Bundesgerichts nahm er hervorragenden Anteil an der Realisierung der neuen Bundesinstitutionen.
Seit 1855
Abgeordneter seines
Kantons im Ständerat, wurde er 1857 dessen
Präsident und war regelmäßig Mitglied aller wichtigern
Kommissionen, wie ihm unter anderm auch die Berichterstattung in der
Neuenburger wie in der Savoyer
Frage zufiel. Wegen
dieser letztern kam es zwischen ihm und
Stämpfli und dessen Gesinnungsgenossen zum
Bruch. Gleichwohl wurde Dubs
nach
Furrers
Tod 1861 in den
Bundesrat gewählt und 1863 bei den Erneuerungswahlen erstes Mitglied desselben und für 1864
Bundespräsident.
Als solcher bot er seinen Einfluß namentlich für das Zustandekommen des französisch-schweizerischen Handelsvertrags und
der mit demselben in
Verbindung stehenden Judenemanzipation auf. Als es sich um die
Revision der schweizerischen
Verfassung
handelte, reichte Dubs
1872 seine Entlassung als
Bundesrat ein, weil die zentralistische
Richtung, welche die
Revision charakterisierte,
namentlich die erstrebte
Militär- und Rechtseinheit, seinen
Ansichten nicht entsprach, und trug in
Rede und
Schrift
zur
Verwerfung der revidierten
Verfassung bei.
Dagegen bot er die Hand [* 6] zu dem abgeschwächten Entwurf von 1874 und arbeitete in der Westschweiz, deren Bewohner ihm für seine Verteidigung der kantonalen Selbständigkeit eine außerordentliche Verehrung entgegenbrachten, mit Erfolg für die Annahme desselben. Nachdem er inzwischen eine Gesellschaft für Erbauung schweizerischer Lokalbahnen gegründet hatte, wurde er 1875 von der Bundesversammlung in das Bundesgericht zu Lausanne [* 7] gewählt und 1878 Vizepräsident desselben, starb aber schon Er schrieb: »Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Kanton Zürich mit einer erläuternden Einleitung« (Zürich 1855) sowie »Die Schweizer Demokratie in ihrer Fortentwickelung« (das. 1866) und »Das öffentliche Recht der schweizerischen Eidgenossenschaft« (1877-78, 2 Bde.). Im J. 1880 wurde ihm ein Denkmal auf dem Ütliberg bei Zürich errichtet.