Droste
zu
Vischering
, Clemens
August,
Freiherr von, Erzbischof von Köln,
[* 3] geb. zu
Vorhelm bei
Münster,
[* 4] wurde
daselbst gebildet, 1798 zum
Priester geweiht und 1805 zum
Kapitelsvikar der Diöcese
Münster gewählt; er verwaltete dieses
Amt im
Sinne des strengsten
Ultramontanismus. Das Verbot an die Studierenden seiner Diöcese, die kath.-theol.
Fakultät zu
Bonn,
[* 5] deren Rechtgläubigkeit er seit Hermes’ (s. d.)
Berufung bezweifelte, zu
besuchen, und die Forderung, daß das
Versprechen der kath. Erziehung sämtlicher
Kinder nicht bloß für den
Abschluß, sondern sogar für die bloße Proklamation
gemischter
Ehen Vorbedingung sein müsse, führte zu
Verwicklungen mit der Regierung, die ihn veranlaßten, 1820 sein
Amt niederzu
legen. 1827 wurde
er als Titularbischof von Calama
Weihbischof seines
Bruders Kaspar
Max in
Münster. Am wurde er
auf Veranlassung der Regierung zum
Erzbischof von Köln gewählt.
Sofort machte sich Droste zu Vischering
mit Eifer an die Unterdrückung des Hermesianismus, dessen päpstl. Verbot
er erwirkte.
Da D. in der Frage wegen der gemischten
Ehen der 1834 zwischen der Regierung und
dem damaligen Kölner
[* 6] Erzbischof
Spiegel
[* 7] abgeschlossenen und vor seiner
Wahl auch von ihm selbst anerkannten
Konvention, nach welcher die
kath.
Kindererziehung nicht gefordert werden solle, entgegenhandelte, wurde er 1837 als wortbrüchig und
Aufruhr erregend verhaftet
und auf die Festung
[* 8] Minden
[* 9] gebracht, von wo er sich 1839 auf das Drostesche
Familiengut Darfeld begeben durfte.
Nach der Thronbesteigung
Friedrich Wilhelms Ⅳ. wurde Droste
zu Vischering
1841 unter der ausdrücklichen Erklärung, daß
die gegen ihn erhobenen
Anklagen unbegründet gewesen seien, aus der Haft entlassen. Auf Wunsch des Papstes verzichtete nun
Droste
zu Vischering
1842 auf die persönliche
Verwaltung des Erzbistums und nahm den
Bischof von
Speier,
[* 10] von Geissel (s. d.), zum Koadjutor mit
dem
Recht der
Nachfolge an. Er starb in
Münster. Seine kirchenpolit.
Ansichten legte er in seiner
Schrift
«Über den
Frieden unter der
Kirche und den
Staaten» (Münst.
1843; 3. Aufl. 1848) dar.
Ferner schrieb er: «Über die Religionsfreiheit der Katholiken» (2. Aufl., ebd. 1838),
«Versuch zur Erleichterung des inneren Gebets» (ebd. 1833),
«Über die Genossenschaften der Barmherzigen Schwestern» (ebd. 1833; 2. Aufl., ebd. 1838). –
Vgl. Görres, Athanasius (Regensb. 1837; 4. Aufl. 1838);
Hase, [* 11] Die beiden Erzbischöfe (Lpz. 1839);
Muth, Cl.
A. Droste
zu Vischering
zu
V., Erzbischof von Köln (Würzb. 1874);
Maurenbrecher, Die preuß. Kirchenpolitik und der Kölner Kirchenstreit (Stuttg. 1881).