Directa
actĭo (lat.), die ursprüngliche Klage im Gegensatz zur nachgebildeten
(utilis actio
), oder die Hauptklage, d. h. die Klage der Partei, deren Interesse das hauptsächlichste
ist. So wird bei einzelnen
Geschäften und Rechtsverhältnissen unterschieden.
Beim
Auftrag (s. d.) ist
das Interesse des Auftraggebers das hauptsächlichste, seine Klage gegen den
Mandatar auf Vollziehung des übernommenen
Auftrags
oder Ersatz des Interesses wegen nicht ausgeführten
Auftrags ist die actio directa
, im Gegensatz zur actio contraria des
Mandatars auf Ersatz seiner
Auslagen und Schadloshaltung. Ähnlich beim Commodatum (s. d.),
beim
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