Dienstgehalt
(Diensteinkommen, Besoldung), das mit einer amtlichen Stellung verbundene regelmäßige und im voraus festgestellte Einkommen.
Zum Dienstgehalt
werden nicht gerechnet:
Tagegelder,
Gebühren, Remunerationen, Reisekosten u. dgl.,
auch kommen diese Nebeneinnahmen bei Feststellung des pensionsfähigen Diensteinkommens nicht mit in Betracht. In
Bayern
[* 2] wird
bei den Staatsbeamten zwischen Dienstgehalt
und
Standesgehalt unterschieden.
Letzterer steht fest, während ersterer mit der Dienstzeit steigt.