Diakōn
(Diakonus
, griech.,
»Diener«),
im allgemeinen jeder, welcher
Dienste
[* 2] leistet, besonders kirchliche; daher im
Neuen
Testament
Name für eine den
Bischöfen untergeordnete
Klasse von
Gemeindebeamten
(Phil.
1, 1;.
1. Tim. 3, 8-13),. deren Obliegenheiten (Aufrechterhaltung der
Ordnung beim
Gottesdienst,
Hilfe bei der Austeilung des
Abendmahls) zuerst
Justinus
Martyr beschreibt. Weil man ihre Einsetzung
Apostelgesch. 6, 1-6. dargestellt glaubte,
überwies man ihnen auch die Sorge für
Arme und Kranke und beschränkte ihre Zahl in jeder
Gemeinde in der
Regel auf sieben.
Später erweiterten sich ihre Befugnisse; sie wurden den alttestamentlichen
Leviten gleichgestellt, wie die
Presbyter den
Priestern, der
Bischof dem Hohenpriester. So stellt das Diakonat
in der katholischen
Kirche den dritten
Ordo dar,
den
Abschluß der
Ordines majores.
Vgl.
Seidl, Der Diakonat
in der katholischen
Kirche (Regensb. 1884).
In der lutherischen
Kirche ist Diakon
(»Helfer«) bloßer
Titel für einen Hilfsgeistlichen oder zweiten und dritten
Pfarrer an einer
Gemeinde; in der reformierten
Kirche wurde das
Amt der Diakonen
als notwendiger
Bestandteil der
Kirchenverfassung betrachtet und
wieder seinem ursprünglichen
Sinn genähert. Im Anschluß hieran hat es neuerdings den
Namen für eine
eigentümliche Form evangelisch-kirchlicher
Armenpflege geliefert, welche im
Dienste der sogen. innern
Mission (s. d.) steht.
Diakonat
,
Amt,
Würde, Amtswohnung des Diakonen
, Hilfspredigers; diakonieren, als Diakon fungieren, namentlich den Altardienst
versehen.