Deutscher
Kaiser, nach
Artikel 11 der
Reichsverfassung
Titel des Oberhauptes des neuen
Deutschen
Reichs, das seit besteht;
der erste deutsche
Kaiser ist
Wilhelm I., König von
Preußen.
[* 2] (Über die rechtliche
Stellung s.
Deutschland,
[* 3] Verfassung.) Die Bezeichnung der Beherrscher des alten, bis 1806 bestehenden
Reichs als deutsche
Kaiser ist zwar unrichtig,
da jene römische
Kaiser und deutsche
Könige waren (s.
Heiliges
Römisches Reich); dennoch ist der
Name »deutsche
Kaiser« für
die deutschen Herrscher von
Heinrich I. (919-936) an üblich geworden selbst für solche, welche die römische
Kaiser
würde nie erlangt hatten. Vgl.
Kaiser.