Determination
(lat.), Bestimmung, logische
Operation, vermöge deren einem Allgemeinbegriff bestimmende Merkmale hinzugefügt
werden, wodurch man zu einem dem
Inhalt nach reichern, dem
Umfang nach jenem untergeordneten
Begriff gelangt.
Die
Logik drückt den
Grundsatz, daß ein durch ein bestimmtes Merkmal schon determinierter
Begriff ohne
Widerspruch nicht auch
durch das entgegengesetzte Merkmal bestimmt werden kann, durch den
Satz des ausgeschlossenen Dritten (principium exclusi medii
inter duo contradictoria) oder den
Satz der durchgängigen Bestimmbarkeit (principium omnimodae determinat
ionis)
aus, welcher also lautet: Von zwei entgegengesetzten Bestimmungen, wenn sie überhaupt auf einen
Begriff sich beziehen, kann
in derselben Beziehung nur die eine ihm beigelegt werden, während die andre ihm abzusprechen ist.