Deprekatūr
(mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden reservierte Anrecht auf die Einkünfte zeit seines Lebens;
Deprekatur
29 Wörter, 203 Zeichen
(mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden reservierte Anrecht auf die Einkünfte zeit seines Lebens;