Depositen
(Deposĭta, lat.), hinterlegte
Sachen, namentlich
Gelder (Depositen
gelder) und sonstige Wertobjekte, welche
bei einer amtlichen
Stelle, einem
Bankier oder bei einer
Depositenbank (s. d.) hinterlegt sind.
Das von einem Bankgeschäft
über die hinterlegten
Gelder eröffnete
Konto wird Depositen-
(Deposito-)
Konto genannt.
Die Bescheinigung
über eine stattgehabte
Hinterlegung (s. d.) heißt Depositen-
(Deposital-,
Depot-)
Schein.
Öffentliche
Kassen, welche zur Entgegennahme
von Depositen
bestimmt sind, werden Depositen
kassen genannt (s.
Hinterlegung).