Decrētum
Divi
Marci
(lat., »das
Dekret des höchstseligen
Marcus«),
eine Verordnung des römischen Kaisers Mark Aurel, welches die eigenmächtige Inbesitznahme von Sachen seitens eines Gläubigers zum Zweck seiner Befriedigung bei Strafe des Verlustes des Forderungsrechts dieses Gläubigers verbietet. Vgl. Selbsthilfe.