Dauphin
(franz., spr. dofäng, lat. Delphinus), ursprünglich und zwar seit dem Grafen Guigo IV. von Viennois (1140), der einen Delphin als Schildzeichen geführt haben soll, Herrschertitel der Grafen von Vienne, der souveränen Herren der Dauphiné in Frankreich, später Titel des präsumtiven Thronerben von Frankreich. Humbert II. vermachte nämlich 1349 die Dauphiné an Karl von Valois, den Enkel Philipps VI. von Frankreich, unter der Bedingung, daß der älteste Sohn des Königs stets diesen Titel führen sollte (s. Dauphiné).
Noch unter
Ludwig XI. hatte der Dauphin
bedeutende, fast souveräne
Rechte; später sank die
Würde zum bloßen
Titel herab, bis nach der
Julirevolution auch dieser abgeschafft wurde. Der letzte, welcher ihn führte, war der
Herzog von
Angoulême, ältester Sohn
Karls X. Die Gemahlin des Dauphins
hieß
Dauphine. Auch die
Grafen von
Auvergne führten früher den
Titel Dauphin
, wenigstens vom
Grafen
Wilhelm VIII. im 12. Jahrh. an. Zum
Gebrauch für den
Unterricht des Dauphins
ließ
Ludwig XIV. unter der
Aufsicht des
Gouverneurs desselben, des
Herzogs von Montausier, von
Bossuet und
Huet, den
Lehrern des
Dauphins
, eine
Ausgabe der römischen und griechischen
Klassiker
(in usum Delphini) besorgen, die mit Ausnahme des Ovid, der
zu
Lyon
[* 2] gedruckt wurde, in 64 Quartbänden zu
Paris
[* 3] 1674-1730 erschien, und in welcher alle sogen. anstößigen
Stellen beseitigt waren.