Datio
(lat.), die
Handlung des Gebens. Datio
ad manum creditoris, das Übergeben des
Schuldners in die
Hand
[* 2] des
Gläubigers,
fand einst im alten
Rom
[* 3] statt, wenn der
Schuldner weder zahlungsfähig war, noch einen
Bürgen stellen konnte,
und dauerte bis zur Abtragung der
Schuld. Datio
in solutum, Überlassung von
Sachen an
Zahlungs Statt (s.
Annahme an Zahlungs Statt).