Sachsen
[* 6] 20, Oberschlesien 20, auf die übrigen preußischen Provinzen 9, auf das KönigreichBayern
[* 7] 124, auf Ober-Elsaß 19, Unter-Elsaß
53, auf das Großherzogtum Hessen
[* 8] 6, auf die thüringischen Staaten 30, auf sonstige deutsche Staaten 3. Von 385 dieser Vereine
beliefen sich im J. 1888 die Gesamtaktiva auf 16,936,941 Mk., die Gesamtpassiva
auf 16,788,191,18 Mk.;
das unteilbare Vereinsvermögen auf 821,906,46 Mk. Die Gesamtmitgliederzahl
der 611 Vereine beträgt gegen 80,000. - Zur Litteratur: Raiffeisen, Instruktion zur Geschäfts- und Buchführung der Darlehnskassenvereine (2.
Aufl., Leipz. 1883);
Derselbe, Statistik über 245 im Anwaltsverband befindliche Darlehnskassenvereine pro 1885 (Neuwied 1887);
Faßbender, Ländliche Spar- und Darlehnskassenvereine (Münster
[* 9] 1883).
Die Biographie des Gründers der Darlehnskassenvereine s. Raiffeisen (Bd.
17).
ländliche, auch RaiffeisenscheDarlehnskassenvereine, oder Raiffeisenvereine genannt, nach ihrem Begründer Friedr.
Wilh. Raiffeisen (s. d.), hauptsächlich für ländliche Verhältnisse bestimmte,
auf der unbeschränkten Haftpflicht beruhende Personalkreditgenossenschaften. Sie sind in der Regel Sparkassen,
Darlehnskassen und gleichzeitig Vereine zum gemeinschaftlichen Bezug von Wirtschaftsbedürfnissen (Dünge- und Futtermitteln,
landwirtschaftlichen Maschinen u.s.w.) sowie zum gemeinschaftlichen Verkauf von Wirtschaftserzeugnissen.
Dabei bezwecken die Darlehnskassenvereine, neben der materiellen Förderung ihrer Mitglieder namentlich auch deren
sittliche Hebung.
[* 10] Sie beschränken ihre Thätigkeit im Interesse einer durchaus sichern und übersichtlichen Geschäftsführung
auf einen möglichst kleinen Bezirk, in der Regel eine Pfarrgemeinde, sie schließen statutgemäß alle spekulativen Geschäfte
aus, werden mit Ausnahme des Rechnerpostens ehrenamtlich verwaltet, verleihen nur an Mitglieder, und zwar nicht gegen Wechsel,
sondern gegen Schuldschein unter solidarischer Bürgschaft; Spareinlagen nehmen sie dagegen auch von Nichtmitgliedern an und
haben vielfach bereits Pfennigsparkassen eingerichtet.
Darlehnskassenvereine
* 11 Seite 67.295.
Der Kredit ist entsprechend den besondern Verhältnissen der Landwirtschaft langfristig. Um jede Gewinnsucht der Mitglieder
auszuschließen, zugleich aber auch den Vereinen für alle Zeiten eine sichere Grundlage, festen Halt und Selbständigkeit
zu verleihen, wird, abgesehen von einer kleinen Dividende, welche den jeweiligen Zinsfuß für Kapitaleinlagen nicht überschreiten
darf, der gesamte Gewinn zu einem unteilbaren Vereinsvermögen, dem sog. Stiftungsfonds, angesammelt,
welcher statutgemäß bis zur Höhe des Betriebskapitals des Vereins anwachsen und dann in seinen Zinsen zu wirtschaftlichen
Zwecken für die
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Vereins-293 Mitglieder verwendet werden soll. Auch im Falle der Auflösung des Vereins wird dieser Stiftungsfonds nicht verteilt,
sondern von einem sichern Geldinstitut so lange verwaltet, bis sich in dem betreffenden Ort ein neuer auf gleicher Grundlage
beruhender Verein gebildet hat, dem dann jenes Vermögen zufällt. Raiffeisen gründete zuerst 1849 in Flammersfeld
auf dem Westerwald einen ländlichen Verein unter Solidarhaft der Mitglieder hauptsächlich zur Befreiung derselben aus den
Händen wucherischer Zwischenhändler.
Seit den sechziger Jahren begann er dann in der Neuwieder Gegend die ersten Spar- und Darlehnskassenvereine zu gründen.
Neuwied ist auch Sitz der Centrale dieser großen Vereinsorganisation geblieben, welche 1896 bereits
weit über 2000 Vereine in allen TeilenDeutschlands
[* 12] umfaßte. Diese Vereine sind zusammengeschlossen in dem Generalanwaltschaftsverbande
ländlicher Genossenschaften für Deutschland, welcher, mit dem Revisionsrecht ausgestattet, die gesetzlich vorgeschriebenen
Revisionen ausführt, die Vereine instruiert und für Ausdehnung
[* 13] der Organisation Sorge trägt.
An der Spitze des Generalanwaltschaftsverbandes steht der Generalanwalt (zur Zeit Theodor Cremer, langjähriger
Mitarbeiter Raiffeisens)
und der Generalanwaltschaftsrat. Der Verband
[* 14] ist wieder eingeteilt in Verbandsanwaltschaften (den
Provinzen oder Landesteilen entsprechend) und Unterverbände (den Kreisen entsprechend). Als Geldausgleichsstelle und Bankhaus
fungiert die Landwirtschaftliche Centraldarlehnskasse für Deutschland zu Neuwied, eine Aktiengesellschaft, welcher nur Darlehnskassenvereine, angehören
können, und welche gleichfalls statutarisch nur durchaus sichere Geschäfte machen darf.
Sie leiht den Vereinen im Rahmen des ihnen festgesetzten Kredits Geld und nimmt deren überschüssige Kapitalien auf, beides
unter entsprechender Verzinsung. Der Umschlag dieser Centralkasse ist in den letzten Jahren bedeutend gewachsen (1894: 28 Mill.
M., 1895: 62 Mill. M.). Als drittes Institut fungiert die Firma Raiffeisen+Cons. zu Neuwied, eine von
Raiffeisen begründete Handelsgesellschaft, die für die Vereine die gemeinschaftlichen Bezüge und Verkäufe vermittelt, aus
eigener Druckerei den Vereinen die erforderlichen Bücher u.s.w. liefert sowie als Verlagsfirma das «Landwirtschaftliche Genossenschaftsblatt»
herausgiebt. Dabei fließt vertragsmäßig der erzielte Geschäftsgewinn nicht den