Darlehnskassen
heißen die in
Deutschland
[* 2] mehrfach zu dem
Zweck geschaffenen
Kreditanstalten, einem augenblicklichen
Notstand durch Gewährung von
Darlehen auf kurze Zeit (3-6
Monate) zu mäßigem
Zins und gegen
Hinterlegung von Sicherheiten abzuhelfen.
Sie unterscheiden sich von
Volksbanken, von den
Raiffeisenschen Darlehnskassen
und ähnlichen
Instituten dadurch, daß
sie nur vorübergehend
Dienste
[* 3] leisten, keinen geschäftsmäßigen
Charakter tragen und aus letzterm
Grund auch nur vom
Staat
ins
Leben gerufen wurden.
Solche Darlehnskassen
wurden 1848 in
Berlin
[* 4] und in größern Provinzialstädten
Preußens
[* 5] zur »Beförderung des
Handels und des
Gewerbebetriebs« errichtet und der Preußischen
Bank in
Verwaltung gegeben. Die nötigen
Mittel wurden durch
Ausgabe eines
Papiergeldes,
Darlehnska
ssenscheine genannt, beschafft, welches keinen Zwangsumlauf hatte und den Betrag von 10 Mill. Thlr.
nicht überschreiten sollte. 1852 wurden diese Darlehnskassen
wieder geschlossen. Auch 1866 wurden in
Preußen
[* 6] und andern deutschen
Ländern,
dann 1867 aus Veranlassung des ostpreußischen
Notstandes, ferner 1870 bei
Ausbruch des französischen
Kriegs im Gebiet des
Norddeutschen
Bundes solche
Kreditanstalten hergestellt. 1866 sollten in
Preußen bis zu 25 Mill. Thlr., 1870 bis zu 30 Mill.
Thlr. an Darlehnska
ssenscheinen ausgegeben werden dürfen. Eine ähnliche Einrichtung bestand auch
zur Zeit der
Handelskrisis in
Hamburg.
[* 7] Unzweifelhaft können die Darlehnskassen
in Notzeiten gute
Dienste leisten, wenn
nur die zur Verhütung von
Mißbrauch nötige Vorsicht bei Gewährung von
Kredit geübt und die
Ausgabe des
Papiergeldes innerhalb
mäßiger
Grenzen
[* 8] gehalten wird.