inmanum (lat.), bei den
Römern der
Akt der Verehelichung, durch welchen die
Braut der
väterlichen
Gewalt entzogen und unter des
Mannes Herrschaft gestellt war.
Recht der Akt der Verehelichung, mit dem die Tochter einesBürgers
aus der väterlichen Gewalt (patria potestas) in die Gewalt (manus) ihres Gatten übergeht. Er geschah in der Form der coëmtio
in manum (s. d.) oder der confarreatio (s. d.).