Congrua
(lat., von congruus, d. h. übereinstimmend, passend, «das Zuständige»),
die niedrigste gesetzliche Jahresrente einer geistlichen Pfründe, d. h. das fixe jährliche Einkommen, welches dem Inhaber einer Pfründe nach Abzug aller Lasten zum Unterhalt übrigbleiben soll.