Collegium Germanicum
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Collegium
nationalia oder pontificia (lat.), klosterartige Anstalten zur Ausbildung von Jünglingen, zum Zweck der Wiedergewinnung der Akatholiken in den Heimatsländern jener. Das erste derartige Kollegium ward für Deutschland [* 3] von Ignaz von Loyola 1552 in Rom [* 4] gestiftet; dieses sogen. Collegium Germanicum ist dann 1573 von Gregor XIII. einer Neugestaltung unterworfen sowie von demselben als Vorbild bei der Gründung ähnlicher Institute in Rom, wie z. B. eines griechischen, eines englischen, eines maronitischen, eines illyrischen und eines ungarischen Kollegiums (welches jedoch bald mit dem Collegium Germanicum vereinigt wurde), benutzt worden. Zu den oben genannten Anstalten fügten Clemens VIII. und Gregor XV. noch weitere, jener ein schottisches (1600), dieser unter andern ein irisches (1628) Kollegium, hinzu.
Alle diese Kollegien stehen seit 1622 unter dem Protektorat der Kongregation de propaganda fide (s. Propaganda). Da die Alumnen ihre Ausbildung lediglich unter Leitung der Jesuiten empfangen, so sind sie später als Geistliche bei ihrer Rückkehr in die Heimat in der Regel die gefügigen Werkzeuge [* 5] des Ultramontanismus und der jesuitischen Verketzerung patriotisch denkender Männer. Darum wurden die Zöglinge des Collegium Germanicum von der Anstellung als Geistliche in Preußen [* 6] durch das Gesetz vom welches ein dreijähriges Studium auf einer deutschen Staatsuniversität fordert, ausgeschlossen.
Vgl. Mejer, Die Propaganda, ihre Provinzen und ihr Recht (Götting. 1852-53, 2 Bde.).