die notwendige Gegenwirkung des
Heidentums auf das innerhalb seines Gebiets sich ausbreitende
Christentum. Den
Römern war bekanntlich die
Religion vorzugsweise Staatsangelegenheit. Lediglich aus Staatsklugheit
hatte man den unterjochten Völkern ihre
Götter gelassen, auch den
Juden die Ausübung ihrer
Religion erlaubt. Je mehr sich
aber das
Christentum vom
Judentum loslöste, desto mehr verlor es das
Recht einer erlaubten
Religion (religio licita); die Ausnahme
und Verbreitung einer unerlaubten (religio illicita) aber galt, zumal in der gegen alle Neuerungen und
Vereine so argwöhnischen Kaiserzeit, als
Verbrechen gegen die Staatsgesetze.
Überdies mußte gerade diese
Religion, um welche es sich in dem besondern
Fall handelte, neu und gewissermaßen unfaßbar,
weil ohne Volkstümlichkeit, ohne Götterbilder, ohne
Tempel,
[* 2]
Altäre undOpfer, dazu in ihren gottesdienstlichen
Verrichtungen bald vom
Schleier des Geheimnisses umgeben, als ganz besonders verdächtig erscheinen, zumal da ihre Anhänger
sich weigerten, die
Zeremonien der römischen Staatsreligion als allgemeine Bürgerpflicht zu verrichten, der
Büste des
Kaisers
als
Ausdruck der Unterthanenehrfurcht
Weihrauch zu streuen
oder an kaiserlichen
Geburtstagen, bei Siegesfesten u.
dgl. an den heidnischen öffentlichen Lustbarkeiten teilzunehmen.
Nun sollten aber die Teilnehmer an unerlaubten und geheimen Versammlungen (collegia illicita) sowie die der Ehrfurchtsverletzung
gegen die
Kaiser (impietas in principes) Angeklagten nach römischem
Gesetz gefoltert, die Geringern (humiliores) unter ihnen
den
Bestien vorgeworfen oder lebendig verbrannt, die Vornehmern (honestiores) zumTod verurteilt werden.
Speziell wurde der
Dienst eines unsichtbaren, nicht abzubildenden
Gottes als
Atheismus betrachtet; das die
Götter,
Tempel,
Opfer
etc. entwertende
Christentum erschien als »sacrilegium«; die sacrilegi aber verdammte
das römische
Gesetz zum
Kampf mit wilden
Tieren oder zum Kreuzestod.
Wirkliche oder angebliche
Heilungen, der von den
Christen
ausgeübteExorzismus, gaben
Anlaß zur Beschuldigung
der
Magie, die den erwiesenen Zauberern den Flammentod, den übrigen an der magischen
Handlung Beteiligten die
Strafe der
Kreuzigung
etc. nach römischem
Gesetz zuzog. Hatte in dem religiösen Verhalten der
Christen der
Staat somit eine gewisse Veranlassung,
dieselben der Auflehnung gegen seine Einrichtungen und
Gesetze zu beschuldigen und zu bestrafen, so gingen
doch die Verfolgungen noch häufiger vom heidnischen
Volk aus, das im
Götzendienst den
Quell seines
Erwerbs (heidnische
Priester,
Goeten, Götzenbildverfertiger und
Händler) verteidigte und voll
Haß jede
Handlung eines
Christen mit Argwohn betrachtete; so
ward von ihm der
Genuß des geheiligten Leibes als ein thyestisches
Gastmahl, die allgemeine Bruderliebe
als Vorwand der Unzucht verdächtigt.
Alle öffentlichen Unglücksfälle wurden sofort als Strafgerichte der über ihre Verachtung erzürnten
Götter dargestellt.
Den Vornehmen und im
Geiste der alten
Welt Gebildeten endlich war das
Christentum der finstere
Aberglaube eines bethörten
Pöbels.
Zu diesen eigentlichen und planmäßigen Verfolgungen sind die
Vorfälle des 1. Jahrh. noch nicht zu zählen,
wie wenn bald auf dem
BodenPalästinas in der
Nachfolge des
Meisters selbst zahlreiche
Opfer dem pharisäischen
Haß fallen, bald
in
Rom
[* 3] (64
n. Chr.) die tyrannische
Laune eines
Nero die
Schuld an dem
Brande der Stadt auf die
Christen wälztund sie
kreuzigen oder in die
Felle wilder
Tiere einnähen und den
Hunden zur Zerfleischung vorwerfen oder, mit brennbaren
Stoffen überzogen,
gleich
Fackeln anbrennen läßt.
Auch unter Domitian (81-96) wurde die
Anklage auf
Christentum als eine Art
Hochverrat nur benutzt, um einzelne
Konfiskationen,
Verbannungen und
Hinrichtungen, wie es scheint selbst gegen zwei Mitglieder der kaiserlichen
Familie, T.
FlaviusClemens und Flavia Domitilla, durchzusetzen. Erst seit den
Zeiten des
Kaisers Trajan beginnt der eigentliche Christenprozeß
und zwar zunächst in der Form der Einzelanklage. Das
Edikt Trajans vom Jahr 112, welches den Christenprozeß in der angegebenen
Weise instruiert hatte, blieb
Reichsgesetz und wurde unter Trajans Nachfolgern bald laxer, bald strenger
gehandhabt.
Ersteres gilt namentlich von
Hadrian (117-138), unter welchem jedoch eine um so grausamere Verfolgung die
Christen seitens
der rebellischen
Juden in
Palästina
[* 4] unter
Bar-Kochba (s. d.) betroffen hat. Aber auch die Wut des heidnischen
Volkes hat sich
unter dem
Eindruck gehäufter öffentlicher Unglücksfälle öfters gegen die Götterfeinde entladen.
Eine etwas härtere
Praxis begann unter
AntoninusPius (138-161), unter dessen
Regierung wohl die Verfolgung in
Smyrna, die dem
BischofPolykarp das
Martyrium bereitete (155-156), fällt, und noch mehr
Ernst war es damit dem
Marcus Aurelius (161-180), unter
dessen
Regierung namentlich die blutige Verfolgung in
Lugdunum
(Lyon)
[* 5] und Vienna
(Vienne) im südlichen
Gallien
(177) stattfand.
entgegengesetzter Praxis. Eine nur kurze Zeit der Ruhe kam unter Philippus Arabs (244-249), welcher der Sage nach selbst ein
Christ gewesen sein soll. Dagegen erging unter Decius (249-251) die erste planmäßige Verfolgung aus national-religiösen
Motiven über die Christenheit des ganzen Reichs. Unter Gallus (251-253) und Valerianus (253-260) dauerten, mit besonderer
Heftigkeit seit 257, diese Leiden
[* 9] fort; man suchte die Kirche hauptsächlich durch Verfolgung der Kirchenbeamten zu Grunde zu
richten.
Erst Gallienus hob 260 die Verfolgungen auf und gab dadurch auf mehr als 40 Jahre Frieden. Der KaiserDiocletianus (284-305)
zeigte sich anfangs aus politischer Klugheit den Christen gewogen, begann dann aber teils infolge seines
Bestrebens, die alte Herrlichkeit des Reichs, somit auch die alte Staatsreligion wiederherzustellen, teils auch angereizt von
seinem Schwiegersohn, dem CäsarGalerius, gegen die Christen einen Kampf auf Leben und Tod. Letzterer hob an mit der Zerstörung
der Kirche von Nikomedia (303). Ein sogleich folgendes kaiserliches Edikt gebot, alle Tempel der Christen
zu zerstören und ihre heiligen Bücher zu verbrennen; christlichen Staatsbeamten sollten ihre Würden genommen, römische
Bürger zu Sklaven degradiert werden, Sklaven die Hoffnung auf Freiheit verlieren; gegen alle Christen sollte bei der gerichtlichen
Untersuchung die Folter angewandt werden.
Christenverfolgungen haben namentlich in den drei ersten Jahrhunderten
des Bestehens der christl. Kirche stattgefunden. Schon als nach der Kreuzigung Jesu sich die Gläubigen allmählich wieder
in Jerusalem
[* 12] gesammelt hatten, kam es hier zu vereinzelten Gewaltmaßregeln der jüd. Obrigkeit
gegen die «Sekte der Nazaräer». Den ersten Anlaß scheint jedoch nicht die Predigt von dem Gekreuzigten überhaupt, sondern
die Geltendmachung freierer Grundsätze über die Gesetzesbeobachtung und die Verwerfung des Tempelkultus durch griechisch
gebildete Juden, wie Stephanus, geboten zu haben. Noch größern Anstoß gab dem Judentume das Evangelium des Paulus von der
Abschaffung des Gesetzes im Christentum und von der Gleichberechtigung der Heiden mit den Juden. Während der Haß
der Juden gegen die gesetzesfreie Heidenpredigt in immer neuen Ausbrüchen sich Luft machte, scheint das am Gesetze festhaltende
Judenchristentumbis in die Zeiten des ersten jüd. Krieges Dul-
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
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mehr
dung genossen zu haben. Die Hinrichtung des ältern Jakobus durch Herodes Antipas (44 n. Chr.) und die Steinigung Jakobus'
des Gerechten durch den Hohenpriester Ananus (62) sind vereinzelte Fälle, deren nähere Veranlassung im Dunkeln liegt. Erst
seit der Zerstörung Jerusalems (70), besonders aber seit dem Aufstande unter Bar-Cochba (133), steigerte sich
der Haß der Juden gegen ihre der nationalen Sache entfremdeten Stammesgenossen zu einem leidenschaftlichen, aber mit dem
SturzeBar-Cochbas schnell vorübergehenden Terrorismus.
Die röm. Staatsgewalt nahm von den Christen anfangs wenig Notiz, da sie als jüd. Sekte gesetzliche Duldung genossen, aber
auch die auf den Juden lastende Verachtung teilten. Die Christenschlächterei unter Nero (64) scheint
sich nicht über Rom hinaus erstreckt zu haben, trägt auch noch nicht den Charakter einer eigentlichen Religionsverfolgung.
Der Tyrann wollte nur für den ihm von der Volksmeinung zugeschobenen Brand der Stadt Rom diejenigen büßen lassen, welche,
als von allen verachtet und gehaßt, zu jeder Schandthat für fähig galten.
Noch unter Domitian (81-96), welchen die Sage die zweite Christenverfolgang verhängen läßt, kam es höchstens zu vereinzelten
Todesurteilen in Rom, aus nicht ganz klaren Beweggründen, und zu Nachforschungen nach den Nachkommen der Davidschen Familie,
von deren Unschädlichkeit sich der Kaiser bald überzeugte. Einem förmlichen strafgerichtlichen Verfahren gegen
die Christen wegen staatsgefährlicher Verbindungen begegnet man erst unter Trajan (98-117), von dem der StatthalterPlinius von
Bithynien sich Verhaltungsbefehle erbat.
Nach der Weisung des Kaisers sollten die Christen nicht aufgesucht und anonyme Denunziationen nicht berücksichtigt, Überwiesene
und Geständige aber auf Grund der Staatsgesetze als Rebellen mit dem Tode bestraft werden. Dies blieb
auch für die folgenden Kaiserregierungen feststehende Regel. Seitdem die Zahl der Christen sich dermaßen vermehrt hatte,
daß an manchen Orten schon die Tempel zu veröden begannen, mußte die Staatsgewalt auf diejenigen ein wachsames Auge
[* 14] richten,
welche ungescheut den nahen Untergang des RömischenReichs und die Errichtung einer neuen Ordnung der Dinge
verkündigten, in welcher sie die Herrschenden sein und alle Heiden vertilgt werden sollten.
Die weitverzweigte geheime Verbindung der Christen konnte jetzt nicht mehr als jüd. Sekte Duldung beanspruchen: sie erschien
nicht bloß der herrschenden Staatsreligion, sondern der röm. Staatsordnung selbst gefährlich.
Die angeblichen Edikte Hadrians (117-138) und des AntoninusPius (138-160) zu Gunsten der Christen sind christl.
Fiktionen; doch hatte man unter diesen beiden Kaisern sowie in der ersten Zeit MarcAurels (160-180) verhältnismäßig Ruhe.
Erst in den letzten Regierunasjahren dieses Kaisers kam es gleichzeitig in den verschiedensten Teilen des Reichs, in Gallien,
Griechenland
[* 15] und im Orient, zu einem Verfolgungssturm, wie ihn die Christen bis dahin noch nicht erlebt
batten. Trajans Grundsätze wurden jetzt, namentlich von seiten der Statthalter in den Provinzen, vielfach überschritten. Ausführliche
Berichte aus jener Zeit haben wir namentlich über die Christenverfolgungen zu Lyon und Vienne. MarcAurels Nachfolger, Commodus (180-192), kehrte
zu der mildern Praxis des trajanischen Anklageverfahrens zurück. Der anfangs duldsamere Kaiser Septimius
Severus
(193-211)
gab durch sein 202 erlassenes Verbot des Übertritts zum Judentum oder Christentum das Signal zu einer, wie es scheint,
über verschiedene Teile des Reichs ausgedehnten Verfolgung. Doch war die Todesstrafe auch damals nicht die Regel, häufiger
scheinen Verbannungen und Deportationen zur Zwangsarbeit in den kaiserl. Bergwerken vorgekommen zu sein. Schon unter Severus
bereitete sich indes ein Umschwung in der Stellung des röm. Staates zum Christentume vor.
Der religiöse Synkretismus, dem die ausländischen Kaiser, namentlich Heliogabalus (218-222) und Alexander Severus (222-235),
ergeben waren, gewährte auch dem Christengotte eine Stelle in dem heidnischen Pantheon. Der Christenhaß
des Kaisers Maximinus (235-238), mehr noch die durch öffentliche Unglücksfälle gesteigerte Volksleidenschaft gab den Anstoß
zu vorübergehenden, aber harten Drangsalen der Christen in einigen Provinzen. Dagegen trat unter seinen Nachfolgern, von denen
einer, Philippus (244-249), der Sage nach sogar Christ geworden sein soll, eine längere Ruhe ein.
Die Periode der allgemeinen Christenverfolgungen beginnt erst unter Kaiser Decius (249-251). Um die alte röm. Staatsreligion, auf welcher ihm
auch die polit. Wohlfahrt zu ruhen schien, aufs neue zu befestigen, begann er gegen das Christentum einen Kampf auf Leben
und Tod. Decius leitete die Verfolgungen selbst; kaiserl. Edikte bedrohten die säumigen Statthalter mit
harten Strafen. Die gegen die Christen angewendeten Zwangsmittel schritten stufenweise bis zum sichersten fort. In Rom, Alexandria,
Karthago,
[* 16] Pontus scheint die Verfolgung am ärgsten getobt zu haben; vornehmlich war es auf die Bischöfe abgesehen, denn die
inzwischen ausgebildete festgegliederte kirchliche Verfassung erschien als ein fremdartiger Staat im Staate
ganz besonders gefährlich.
Die Zahl der Opfer war diesmal weit bedeutender als in den frühern Verfolgungen. Nach dem Tode des Decius ließen die Verfolgungen
nach, wurden aber von dem anfangs günstiger gestimmten Valerian (253-260) noch einmal erneuert. Doch bestrafte man fast
nur Bischöfe und Priester mit dem Tode. Der hierauf folgenden langjährigen, nur durch KaiserAurelian (274)
vorübergehend unterbrochenen Ruhe wurde durch die Edikte Diocletians (284-305) ein Ende gemacht. Nachdem dieser Kaiser neun
Jahre hindurch den Christen unbedenklich den Zutritt zu den höchsten Ehrenstellen bei Hofe und im Heere gestattet hatte, begann 303 die
letzte, aber furchtbarste Verfolgung.
Den Anlaß gab der Fanatismus seines Mitkaisers Galerius, der nur von der Ausrottung der Christen die erneute Gunst der zürnenden
Götter und den Sieg der röm. Waffen
[* 17] erwartete. Drei Edikte gegen die christl. Religion und die Vorsteher christl. Gemeinden
folgten 303 rasch aufeinander; ein viertes ward 304 gegen die Christen überhaupt erlassen. Im ganzen
RömischenReich wurden die christl. Kirchen zerstört, die heiligen Bücher weggenommen und verbrannt, die gottesdienstlichen
Versammlungen verboten: Verlust aller Ehrenämter, Beraubung des Vermögens, Gefängnis und zuletzt der Tod drohte allen, die
sich nicht bequemen wollten, den Göttern zu opfern. Die Zahl der Opfer war wenigstens in der ersten Zeit
an manchen Orten äußerst bedeutend. Dennoch erwiesen sich alle Versuche, das Christentum auszurotten, als vergeblich. Noch
zu Ende des J. 304 hob Diocletian die Todesstrafe
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
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mehr
wieder auf, und seit 305 war die Verfolgung im Abendlande völlig erloschen. Im östl. Teile des Reichs setzten Galerius und
Maximin auch nach der Abdankung Diocletians das Unterdrückungssystem mehrere Jahre ununterbrochen fort: das Resultat war
nur die Einsicht in die Unmöglichkeit, das Begonnene durchzuführen. Galerius selbst erkannte endlich die Notwendigkeit,
mit den Christen Frieden zu schließen, durch die Zurücknahme seiner Verfolgungsedikte an (311). Diesem ersten Toleranzedikt
schlossen sich dann die KaiserKonstantin, Licinius und durch sie gezwungen auch Maximinus Daza durch Verordnungen an. Das
Toleranzedikt von Mailand
[* 19] (313) gewährte endlich den Christen volle Freiheit der Religionsübung, die geraubten Kirchen undGüter wurden zurückerstattet.
Konstantin nahm immer offener für die Christen Partei und bereitete durch eine Reihe von Maßregeln die förmliche Erhebung
des Christentums zur Staatsreligion vor. Seitdem erfuhren die Christen nur noch außerhalb des RömischenReichs, z. B. 343 und 414 in
Persien
[* 20] und 437 mit welnigen Unterbrechungen bis zum Anfang des 6. Jahrh. im afrik. Reiche der Vandalen,
ferner unter german. Völkerschaften in den ersten Zeiten der christl. Mission, neue Verfolgungen, denn die erneuerten Bedrückungen
des Licinius seit 316 stellten doch das Mailänder Edikt nicht in Frage und der Versuch des Kaisers Julian (361-363) zur Wiederherstellung
des Heidentums kann nicht als eigentliche Christenverfolgung betrachtet werden.
Litteratur. Overbeck, Studien zur Geschichte der alten Kirche (Schloßchemnitz 1875);
Aubé, Histoire des persécutions de l’église
jusqu’à la fin des Antonins (Par. 1875);
ders., Histoire des persécutions de l’église. La polémique païenne à la
fin du 2e siècle (ebd. 1878);
ders., Les Chrétiens dans l’empire romain, de la fin des Antonins
au milieu du 3e siècle (1882);
ders., L’Église et l’État dans la seconde moitié du 3e siècle anno 249-284
(1886);
Wieseler, Die Christenverfolgungen der Cäsaren (Gütersloh 1878);