Chorbischöfe
(Chorepiscopi, griech.; Landbischöfe, Episcopi ruris), in der alten christlichen
Kirche die selbständigen
Bischöfe größerer Landgemeinden im
Orient, die aber, durch die
Konzile des 4. Jahrh. immer mehr in ihren
Rechten beschränkt, den
Bischöfen unterstellt wurden und sich nur bis ins 6. Jahrh. erhielten. Im
Abendland begegnen wir den
Chorbischöfen
zuerst im 8. Jahrh. und zwar im
Frankenreich als
Gehilfen der
Bischöfe sowohl in den zum gedeihlichen Fortgang
der
Mission errichteten neuen Bistümern als auch in der
Verwaltung der bischöflichen
Diözesen und bei
Verrichtung der Amtshandlungen. Diese fränkischen Chorbischöfe
sind von den orientalischen völlig verschieden und
waren auch keineswegs nur Landgemeinden vorgesetzt. Sie gerieten seit Mitte des 9. Jahrh.
mit ihren Diözesanbischöfen in Kompetenzstreitigkeiten, welche, da auch die pseudo-isidorischen
Dekretalen
sich gegen sie wandten, im 10. Jahrh. zur
Auflösung des
Instituts führten.