Chefarzt
,
in den Friedens- und
Kriegslazaretten der deutschen
Armee Bezeichnung desjenigen Sanitätsoffiziers, welcher
den
Befehl über das gesamte Lazarett führt. Derselbe ist Vorgesetzter des für den Dienst im Lazarett bestimmten militärischen,
ärztlichen und Verwaltungspersonals und hat über dasselbe die Disciplinargewalt eines nicht detachierten
Compagniechefs. Die Einführung von Chefarzt
in die Friedenslazarette an
Stelle der frühern Lazarettkommissionen (s. d.) erfolgte
zuerst in der preuß.
Armee durch kriegsministerielle Verordnung vom nachdem die einheitliche Befehlsführung
durch einen ärztlichen Leiter für Feldlazarette bereits in dem preuß.
«Reglement über den Dienst der
Krankenpflege
im Felde» von 1863 eingeführt war und in den
Kriegen 1864 und 1866 sich vorzüglich bewährt hatte. In
Baden
[* 2] hatte schon bei
der in den fünfziger Jahren daselbst organisierten Sanitätscompagnie (s. d.)
ein
Arzt als
Chef fungiert; dieselbe wurde jedoch 1868 in ein Sanitätsdetachement nach preuß.
Muster, also mit geteilter Befehlsführung
durch einen Offizier und einen
Arzt, umgewandelt. In neuester Zeit hat der Grundsatz einheitlicher Leitung der Lazarette durch
Chefarzt
nicht nur bei den
Armeen fast sämtlicher größern
Staaten allgemeine Durchführung, sondern auch hier und da in Civilkrankenhäusern
Eingang gefunden.