Chargenpferde
,
die im deutschen Heer den Leutnants der Kavallerie, reitenden Artillerie und den Adjutanten, vom Brigadeadjutanten aufwärts, in Österreich [* 2] den Offizieren der Kavallerie vom Oberstleutnant, bei der Feldartillerie vom Hauptmann abwärts vom Staat »zum dienstliche Gebrauch« überwiesenen Pferde, [* 3] welche nach fünf, resp. acht Jahren Eigentum des Öffiziers werden.