Châtelet
(spr. schat'lä, aus dem lat. castellum gebildet),
Name der zwei
Türme, durch welche das alte
Paris
[* 2] befestigt war, als es sich noch auf den
Umfang der alten Stadt, der
Cité, beschränkte.
Der kleinere, nach der Stadt zu gelegene
Turm
[* 3] hieß
Petit-Châtelet, der größere, nach dem
Feld zu gelegene
Grand-Châtelet.
Letzterer soll von
Julius Cäsar erbaut worden sein, wenigstens stand er schon 885 zur Zeit der Belagerung der Stadt
Paris durch
die
Normannen.
Später wurde er in das
Schloß des
Grafen von
Paris umgewandelt und war als solches der Sitz
aller königlichen
Gerichte der Stadt und
Grafschaft
Paris sowie des
Lehnshofs; daher nannte man später diesen
Gerichtshof selbst
Châtelet.
Die
Geschäfte desselben wurden durch fünf Amtsverweser (lieutenants) geleitet. Einer davon, der
Lieutenant général de
la police, war seit
Ludwig XIV. einer der mächtigsten Staatsbeamten, obgleich er im C. nur die vierte
Stelle einnahm. Der gesamte
Gerichtshof bestand aus 57
Räten mit 13
Staatsanwalten und einer großen Anzahl
Greffiers,
Notaren,
Prokuratoren etc.
Alle diese
Stellen waren käuflich: so kostete die des ersten Ziviloberamtmanns 500,000, ein
Notariat 40,000
Livres.