Cautio
(lat.), Bürgschaft, Gewährleistung (s. Kaution);
cautio
de damno infecto, Sicherstellung wegen etwa zu besorgenden
Schadens;
cautio
de evictione, wegen etwaniger Abstreitung einer
Sache seitens eines Dritten;
cautio
de judicio sisti, sich auf
Begehren
vor
Gericht zu stellen;
cautio
de non amplius injuriando vel offendendo, gegen Fortsetzung von Unbilden;
cautio
extrajudicialis,
eine außergerichtliche
Versicherung;
cautio
fidejussoria, Sicherstellung durch einen
Bürgen;
cautio
indemnitatis, wegen Schadloshaltung;
cautio
judicialis, gerichtliche Sicherstellung;
cautio
juratoria, eidliche Sicherstellung;
cautio
pignoraticia, durch ein
Pfand geleistete
Sicherstellung;
cautio
pro expensis, Sicherstellung für
Kosten;
rati (oder: de rato oder: ratihabitionis), wegen Genehmigung des Bevollmächtigers;
cautio
realis, sachliche Sicherstellung im
Gegensatz zur cautio
verbalis, Sicherstellung durch
bloßen
Vertrag mit festgesetzter
Konventionalstrafe;
cautio
usufructuaria, vom Nutznießer geleistete Sicherstellung für richtige
Rücklieferung des
Objekts.
Auch bedeutet Cautio
eine Schuldurkunde; daher cautio indiscreta, eine Schuldurkunde, in welcher der Schuldgrund
nicht angegeben ist.