(besser
Gajus, aber abgekürzt stets Cajus), röm. Vorname, in älterer Zeit auch Geschlechtsname,
z. B. eines berühmten Rechtsgelehrten (s.
Gajus).
Man gebrauchte Cajus auch zur stellvertretenden Bezeichnung des
Namens (z. B.
in der
Formel der
Frau bei Schließung der
Ehe: »Wenn du
Gajus, bin ich Gaja«) und die
NamenCajus undSempronius
wie wir A und B, um zwei beliebige, in eine gewisse Beziehung zu einander gesetzte
Personen zu bezeichnen.
röm.
Bischof von 283 bis 296, Verwandter und lange Zeit Günstling des
KaisersDiokletian, soll nach den unechten
Märtyrerakten der heil.
Susanna als
Märtyrer gestorben sein.
Das ihm zugeschriebene
Dekretale, daß kein
Geistlicher die bischöfliche
Würde erhalten solle, der sich nicht die zum Empfang
der sieben
Weihen nötigen Kenntnisse angeeignet
habe, ist unecht.
Kirchengeschichtlich von größerer Bedeutung ist der litterarisch vielfach thätige
Presbyter gleichen
Namens, welcher um 200 in
Rom
[* 2] lebte.
richtiger Gajus, röm. Vorname. Abgekürzt wurde er mit C geschrieben, welcher Buchstabe
ursprünglich den Wert von G hatte. Als dieser Buchstabe eingeführt war und C nunmehr für K gebraucht wurde, blieb in der
abgekürzten Schreibart gleichwohl das C Zeichen für Gajus. Gajus
war in älterer Zeit bei den Römern Geschlechtsname (s.
Gajus), später Vorname und als solcher sehr häufig; er wurde auch zur Bezeichnung eines beliebigen Personennamens
gebraucht, so wenn die Frau bei Eingehung der Ehe die Formel sprach: Ubi tuGajus, ego Gaja («Wann du Gajus, bin ich Gaja»).